Salzburg führt Lachgas-Verbot für Jugendliche ein

Das Land Salzburg verschärft seine Jugendschutzbestimmungen und will als erstes Bundesland ein Lachgasverbot für Heranwachsende durchsetzen. Das hat Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) am Samstag angekündigt. Die Verschärfungen sollen schon nächste Woche per Initiativantrag im Landtag beschlossen werden, in Kraft treten werden die Bestimmungen einige Monate später.
Svazek bezeichnete Lachgas als “gefährliches Rauschmittel und kein Partyspaß”. Das Gas werde von Jugendlichen zunehmend als “Partydroge” konsumiert. Angeboten werde es unter anderem in Automatenshops in grellbunten Kartuschen und gleich mit den passenden Luftballons zur Inhalation. Es gehe offensichtlich um den schnellen Rausch, so Svazek. Dabei drohten beim Konsum Sauerstoffmangel, Lähmungserscheinungen, Bewusstlosigkeit und schwere neurologische Schäden.
Freier Zugang unverantwortlich
“Dass solche Produkte für Jugendliche frei zugänglich sind, ist schlicht unverantwortlich”, sagte die FPÖ-Politikerin. “Nach wiederholten und leider verhallten Appellen an den Bund” gehe man in Salzburg nun selbst voran. In Deutschland wurden Verkauf und Besitz von Lachgas für Minderjährige bereits im April verboten.
Laut Svazek muss zur Durchsetzung des Lachgas-Verbots das Jugendgesetz teilnovelliert werden. Das sei notwendig, um tatsächlich nicht nur den Konsum, sondern auch das Anbieten, Abgeben und Weitergeben von Lachgas an Jugendliche zu erfassen. In einem weiteren Schritt werde auch die Verordnungsermächtigung erweitert: “Wenn neue gefährliche Produkte auftreten, können wir so in Zukunft schneller mit Verkaufsbeschränkungen reagieren”, sagte Svazek.
Als dritten Punkt schaffe die Novelle die rechtliche Grundlage für Testkäufe, mit denen künftig kontrolliert wird, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. “In anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit hierfür längst. In Salzburg hat sie bisher komplett gefehlt. Diese Lücke wird nun endlich geschlossen”, so Svazek.
Konsequente Strafen
Die Landeshauptfrau-Stellvertreterin forderte bereits vor Inkrafttreten des Verbots alle Händler auf, Lachgas schon jetzt aus dem Sortiment zu nehmen. Gleichzeitig kündigte sie für Verstöße gegen das künftige Verbot konsequente Strafen an: “Wer auf den Jugendschutz pfeift und nach Inkrafttreten des Verbots weiterhin Lachgas an Minderjährige verkauft, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wo es rechtlich möglich ist, lassen wir auch den Entzug der Gewerbeberechtigung prüfen.”