Salzburger Gericht: Paul Fürst Erfinder der Mozartkugel
Die Salzburger Café-Konditorei Fürst darf sich weiterhin als Erfinderin der Mozartkugel bezeichnen. Wie das Landesgericht Salzburg nun feststellte, wurde die weltbekannte kugelförmige Praline im Jahr 1890 von Geschäftsgründer Paul Fürst erfunden – auch wenn es in den Jahren zuvor schon Produkte mit dem Namen “Mozartkugel” gab. Der Antrag eines Mitbewerbers, der Confiserie Josef Holzermayr, auf eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wurde rechtskräftig abgewiesen.
Fürst und Holzermayr sind nicht die einzigen Hersteller von Mozartkugeln, beide Unternehmen liefern sich jedoch seit dem Vorjahr an mehreren Fronten Rechtsstreitigkeiten. Befeuert wurde die Auseinandersetzung im Sommer 2025. Damals stieß der Salzburger Historiker Gerhard Ammerer auf ein Inserat in der Tageszeitung “Die Presse” aus dem Jahr 1881, in dem über die “Salzburger Spezialität Mozartkugeln – handgefertigt von R. Baumann, Conditor, Salzburg” berichtet wurde. Baumanns Geschäft war der Vorgänger der heutigen Confiserie Holzermayr.
Marzipan, Pistazien, Nougat, Schokolade – und das in Kugelform
Holzermayr stellte daraufhin unter anderem einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen die Konditorei und ihren Geschäftsführer Martin Fürst – er leitet das Traditionsunternehmen seit 2015 in fünfter Generation. Mit ihrer Aussage, Erfinder der Mozartkugel zu sein, würden sie gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.
Das Gericht kam jedoch zu einem anderen Schluss und bezeichnete Paul Fürst als Erfinder. Denn aus den vorgelegten Unterlagen “ergibt sich eben gerade nicht, dass es sich bei dem Produkt, das 1881 als Mozartkugel beworben wurde, um das handelt, was heute als Mozartkugel verstanden wird – eine kugelförmige Praline aus Marzipan mit Pistazien, Nougat und Schokolade”. Baumann habe damals mit “Chocoladen-Bonbons” oder “Chocoladen-Creme-Kugeln” geworben. “Diese Bezeichnungen lassen keinen Rückschluss auf die Zusammensetzung des Produkts zu”, argumentierte das Gericht.
Rezeptur wohl erst einige Zeit nach Erfindung verschriftlicht
Unterlagen über die Rezeptur habe der Kläger nicht vorgelegt. Zugleich sah es das Gericht als wahrscheinlich an, dass das Rezept von Paul Fürst von Generation zu Generation mündlich weitergegeben und erst einige Zeit nach der Erfindung von ihm verschriftlicht wurde. Die Werbung der Konditorei als Erfinder sei daher nicht irreführend und nicht wettbewerbswidrig. Die Hauptverhandlung in der Sache findet allerdings erst im August statt.
Die Auseinandersetzung der beiden Unternehmen hat bereits mehrfach die Gerichte beschäftigt. Die Geschäfte von Holzermayr und Fürst liegen in unmittelbarer Nachbarschaft in der Salzburger Altstadt. Anders als Fürst produziert Holzermayr nicht in Salzburg – seine “Echte Salzburger Mozartkugel” wird von Lindt & Sprüngli in Niederösterreich hergestellt.
Reihe von Gerichtsverfahren seit 2025
Grundsätzlich ging es bisher vor allem um die Frage, wie mit dem Begriff “Original” geworben werden darf. Im Jänner 2026 wurde Holzermayr untersagt, seine Kugeln nach der Entdeckung des Historikers Ammerer mit der Bezeichnung “nach dem Originalrezept von 1880” zu bewerben. Dies setze voraus, dass das Originalrezept aus dem Jahr 1880 bekannt sei, so das Gericht schon damals. Die Confiserie änderte daraufhin den Slogan zu “nach der Tradition von 1880”.
Vor knapp zwei Wochen war dann Holzermayr aber mit einer einstweiligen Verfügung gegen Fürst erfolgreich. Der Konditorei wurde untersagt, öffentlich den Eindruck zu erwecken, dass – durch ein altes Gerichtsurteil gedeckt – nur die eigenen Mozartkugeln als “Original” bezeichnet werden dürfen, nicht aber die der Konkurrenz. Fürst habe hier ein altes OGH-Erkenntnis aus dem Jahr 1996 “verkürzt und irreführend” dargestellt.