Schloss der Wiener Wirtschaftskammer Thema für Rechnungshof

Im Rahmen einer aktuellen Prüfung der Wiener Wirtschaftskammer hat sich der Rechnungshof auch der Hotel- und Kongressdestination Schloss Hernstein gewidmet. Die Anlage in Niederösterreich befindet sich seit 1963 im Eigentum der Wiener Kammer. Diese hat den Betrieb in den vergangenen Jahren in Millionenhöhe subventioniert. Aufgefallen ist dem RH vor allem der Umstand, dass die Verwaltung zuletzt umstrukturiert und ausgelagert wurde. Er fordert nun mehr Transparenz.
Bis 2020 wurde das herrschaftliche Gebäude von der Kammer als Hotel geführt. Kosten oder Verluste, die die WK Wien im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung und dem Hotelbetrieb zu tragen hatte, gingen in die Gewinn- und Verlustrechnung der Wiener Kammer ein, wie der Rechnungshof ausführte. In ihrer Bilanz wies die Organisation das Grundstück und das Schloss bis 2021 mit rund 1 Mio. Euro als Immobilienvermögen aus.
Hernstein neu strukturiert
In den Jahren 2020 bis 2022 strukturierte die Kammer die Verwaltung und den Hotelbetrieb jedoch neu. Sie übertrug letzteren in die Schloss Hernstein Hotelbetriebsgesellschaft mbH. Im Jahr 2022 brachte sie das Schloss und das Grundstück schließlich in die Schloss Hernstein Liegenschaftsverwaltungs GmbH & Co KG ein – und in weiterer Folge diese Gesellschaften in neu ins Leben gerufene Holdingorganisationen.
Dies geschah vor dem Hintergrund, dass Hernstein nicht unbedingt für große Erträge sorgte: Laut RH brachte die WKW seit 2015 insgesamt 28,39 Mio. Euro als Verlustabdeckung und für Investitionszuschüsse in Zusammenhang mit dem Schloss auf. Künftig strebt die WKW für die Liegenschaftsverwaltung ein ausgeglichenes Ergebnis an, ist dem Bericht zu entnehmen. Für die Hotelbetriebsgesellschaft ist eine Verlustabdeckung von jährlich 1 Mio. Euro geplant.
Der Rechnungshof verweist darauf, dass die Errichtung von Holdinggesellschaften in den Jahren 2023 und 2024 zu einer Auslagerung bzw. Bündelung des Beteiligungsvermögens führte. Die Verlustabdeckungen und Zuschüsse an die Beteiligungsgesellschaften im Zusammenhang mit Schloss Hernstein hätten die Ansicht des Rechnungshofs unterstrichen, dass die wirtschaftliche Lage einer Wirtschaftskammer ohne Einbeziehung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beteiligungen nicht aussagekräftig beurteilt werden könne, führt man aus.
Beteiligungsbericht empfohlen
Empfohlen wird unter anderem, Anteile umfassend bei der Bilanzierung zu erläutern. “Diese Information könnte etwa in Form eines Beteiligungsberichts dem Rechnungsabschluss angeschlossen werden”, heißt es. Damit wären laut RH zumindest die Geschäftstätigkeit und wesentliche Finanzkennzahlen der betreffenden Einheiten sowie die Leistungsbeziehungen durch die Wirtschaftskammer ersichtlich.
Details zu Betrieb und Investitionen im Schlosskomplex wurden nicht erörtert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung – sowie auch jene der anderen Länderkammern bzw. der Fachverbände und Fachgruppen – die Rücklagen betroffen habe. “Die Gesamtgebarung der WK Wien war nicht Gegenstand der Gebarungsüberprüfung”, wird betont. Das Beschaffungswesen, vergaberechtliche, strukturelle oder dienstrechtliche Aspekte waren genausowenig umfasst wie einzelne Investitionen, Beteiligungen oder Immobilien.
Somit finden sich auch die jüngst kritisierten Immobiliengeschäfte der Kammer nur etwa hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Erträge im Bericht wieder. Dabei kam es jedenfalls zu einer “wesentlichen Veränderung in der Zusammensetzung des Vermögens”, wie ausgeführt wurde. Gekauft wurde 2019 das Bürogebäude “Haus der Wiener Wirtschaft” am Praterstern. Es ist seit dem Auszug aus dem alten Haus am Stubenring der Sitz der Wiener Kammer.
Damals erstand die WKW zwei Gesellschaften, die Eigentümer der neuen Immobilie waren und veräußerte dafür Immobilien in Erdberg und im Alsergrund – und zwar das Palais Festetics und das Gewerbehaus am Rudolf-Sallinger-Platz. Deren Wert wurde mit dem Kaufpreis der neuen Zentrale verrechnet.
Die Wiener Wirtschaftskammer holte für die drei involvierten Objekte Verkehrswertgutachten ein, die sie von einem zweiten Gutachter bestätigen ließ. “Die im Erwerbsvorgang angesetzten Kaufpreise entsprachen jenen, die in den Verkehrswertgutachten festgestellt wurden”, hielten die Prüfer fest. Konkret waren dies 18,16 Mio. Euro für das Palais, 17,50 Mio. Euro für das Gewerbehaus und 121,47 Mio. Euro für den neuen Stammsitz.
Der Deal hatte in der Vergangenheit für Kritik gesorgt. Einige Kammerorganisationen hatten gemutmaßt, dass durch die Verkäufe ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein könnte. Die Veräußerung der Objekte an die Signa-Gruppe wäre zu einem zu niedrigen Preis erfolgt, meinten sie. In der Kammer selbst wurde betont, dass der zuständige Kontrollausschuss die Vorgänge geprüft hätte und das Immobiliengeschäft abgeschlossen sei.
WKW sieht Bestätigung für Reformmaßnahmen
Mit dem aktuellen RH-Bericht zeigte man sich einigermaßen zufrieden. “Die Empfehlungen des Rechnungshofes stehen in wesentlichen Bereichen im Einklang mit den bereits von der WKO-Reformgruppe erarbeiteten Maßnahmen und werden im weiteren Umsetzungsprozess berücksichtigt. Damit werden die Transparenz für die Mitglieder, einheitliche Standards in der finanziellen Berichterstattung und Nachvollziehbarkeit der Rücklagengebarung gestärkt”, wurde in einer Stellungnahme der Wiener Kammer hervorgehoben.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolge in gemeinsamer Verantwortung mit der Wirtschaftskammer Österreich bis Ende 2027. Der Rechnungshof habe keine Beanstandungen hinsichtlich des geprüften Sachanlage- und Beteiligungsvermögens sowie der zugrunde liegenden Bewertungsvorschriften festgestellt, wurde seitens der WKW betont. Das grundsätzliche Bestehen von Rücklagen sei ebenfalls nicht beanstandet worden.
In Summe verfügt man hier über einen Gesamtbetrag von 388,55 Mio. Euro. Davon würden 272,56 Mio. Euro auf Rücklagen der Wirtschaftskammer Wien entfallen, der Rest auf Rücklagen der Fachorganisationen. 249,06 Mio. Euro betreffen das sogenannte “gebundene Kapital”, das laut Kammer im Wesentlichen das Sachanlagevermögen (etwa Immobilien der Fachorganisationen) und das Beteiligungsvermögen der WKW widerspiegelt.
“Die WKW ist nach dem Wirtschaftskammergesetz verpflichtet, mit Beiträgen sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig umzugehen. Die Vorsorge durch Rücklagen ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Gebarung und damit kein freiwilliges, sondern ein notwendiges Instrument”, beteuert man. Rücklagen würden eine nachhaltige und verantwortungsvolle Finanzführung gewährleisten und die Handlungsfähigkeit in Krisen sicherstellen.