Sexuelle Belästigung bringt Landesbedienstete vor Gericht

17.06.2026 • 12:58 Uhr

Zwei Kärntner Landesbedienstete sind – noch nicht rechtswirksam – in einem Fall von sexueller Belästigung angeklagt. Ein nunmehriger Ex-Mitarbeiter der Sportabteilung soll einen Lehrling in den Jahren 2023 bis 2024 über Monate unangemessen behandelt haben, bestätigte die Staatsanwaltschaft auf APA-Anfrage entsprechende Medienberichte. Das damals 16 bzw. 17 Jahre alte Mädchen wandte sich daraufhin an eine andere Lehrlingsbeauftragte, die jedoch untätig geblieben sein soll.

Dem Angeklagten wird nun sexuelle Belästigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen, der Angeklagten legt die Staatsanwaltschaft das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt durch Unterlassung zur Last. Beide streiten die Vorwürfe ab. Der Mann sagt, er habe sich stets korrekt und distanziert verhalten, seine Kollegin will nichts von den Vorwürfen gegen ihn gewusst haben. Laut Kitz werden diese aber durch Zeugenaussagen und ein unpassendes Handyfoto belegt, das der Mann dem Lehrling geschickt habe. Kitz: “Es erscheint, dass in der Abteilung jeder wusste, wie er vorgeht, man aber gesagt hat, ist ja nicht so schlimm. Es wurde kalmiert.”

Opfer wurde versetzt

Laut Anklage gab es vor allem anzügliche Bemerkungen, aber auch “geringgradige Übergriffe”. Bei Autofahrten habe der Vertragsbedienstete den Lehrling am Oberschenkel betatscht. Beendet wurden die Belästigungen, als das Opfer versetzt wurde. Laut der Angeklagten, die dafür verantwortlich war, sei dies auf Wunsch des Opfers passiert, sagte Kitz.

Der Vertragsbedienstete, der jetzt angeklagt wurde, ist deshalb am Dienstag entlassen worden. Der Mann sei mit Bekanntwerden der Vorwürfe einem anderen Aufgabengebiet zugeordnet worden und befinde sich seit Monaten nicht im Dienst, teilte der Landespressedienst mit. “Das Land Kärnten stellt als Dienstgeber mit diesem Handeln klar, dass jede Form von Grenzüberschreitung und unangemessenem Verhalten sofortige dienstrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.” Die angeklagte Beamtin wurde bis zur Klärung der Vorwürfe einer anderen Tätigkeit zugeordnet, hieß es auf Nachfrage.