Sozialtarif für Strom entlastet ab April 290.000 Haushalte
Für zahlreiche Haushalte wird Strom ab Mittwoch billiger: Als Teil des Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird mit 1. April der Sozialtarif von 6 Cent je Kilowattstunde netto eingeführt. Rund 290.000 Haushalte oder rund 600.000 Personen werden vom Sozialtarif profitieren, verwies das Wirtschaftsministerium am Sonntag auf die im Vorjahr beschlossene Regelung. Wobei der Sozialtarif nicht gesondert beantragt werden muss, sondern automatisch vom Versorger berücksichtigt wird.
“Gerade in Zeiten steigender Energiepreise entlasten wir damit gezielt jene Menschen in Österreich, die von dieser Maßnahme besonders profitieren”, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). “Der Sozialtarif etwa ist ein treffsicheres Instrument für jene, die besonders unter steigenden Kosten leiden”, merkte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) an.
Befreiung vom ORF-Beitrag
Anspruchsberechtigt sind all jene Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind und zusätzlich eine soziale Leistung beziehen, etwa Pflegegeld, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe. Der Sozialtarif wird automatisch gewährt, wenn die Daten bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) vorliegen. Nur bei einem Wechsel des Stromanbieters müssen Anspruchsberechtigte dies der OBS melden. Weiters erhalten den Sozialtarif nur volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die die gesetzlichen Einkommensgrenzen einhalten.
Die Preisgarantie von 6 Cent je Kilowattstunde netto gilt jedoch nur für die ersten 2.900 kWh im Jahr. Ein-Personen-Haushalte verbrauchen im Schnitt rund 1.900 kWh, Zwei-Personen-Haushalte rund 3.100 kWh und Drei-Personen-Haushalte kommen im Schnitt auf etwa 4.700 kWh.
Pauschalbeträge für höheren Strombedarf
Begünstigte Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich pro Person einen Pauschalbetrag von 52,5 Euro im Jahr. Bei stromintensivem medizinischen Bedarf, etwa für Beatmungsgeräte oder die Heimdialyse, kann ein zusätzlicher Pauschalbetrag beim Wirtschaftsministerium beantragt werden,
Für den über den Grenzwert hinausgehenden Verbrauch dürfen die Versorger nicht mehr verrechnen als das aktuell übliche Marktpreisniveau, zu dem Energieunternehmen den Strom selbst an der Börse einkaufen können.
Die Regelung für diesen Tarif gilt vorerst zehn Jahre. Wobei der Sozialtarif jährlich valorisiert wird. Die Kosten von geschätzten 60 Mio. Euro jährlich muss die Strombranche tragen. Bei Überschreitung eines bestimmten Kostenrahmens werde sich aber auch der Staat daran beteiligen, merkte das Wirtschaftsministerium an. Wie das Institut für höhere Studien (IHS) feststellte, wirkt sich der Sozialtarif auch auf die Inflation aus – und senkt diese um 0,03 Prozentpunkte.