Staatsanwälte schlagen wegen zu geringem Budget Alarm

24.06.2026 • 13:04 Uhr
Staatsanwälte schlagen wegen zu geringem Budget Alarm

Die Vereinigung der Österreichischen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen schlägt angesichts des für die Jahre 2027 und 2028 geplanten Justizbudgets Alarm. Geplante Verschärfungen bei Spionage und Cybercrime würden auf “chronisch überlastete Staatsanwaltschaften” treffen, heißt es in einer Aussendung am Mittwoch. “Mehr Aufgaben bei gleichbleibendem Personalstand – diese Gleichung kann nicht aufgehen”, kritisiert Vizepräsidentin Anna-Maria Wukovits.

“Wenn die Politik der Justiz immer neue Aufgaben und Pflichten auferlegt, muss sie auch für ausreichend Personal sorgen, das diese Arbeit erledigt. Ansonsten droht ein massiver Qualitätsverlust bei der Strafverfolgung”, so Wukovits’ Warnung. Bereits die letzten Jahre hätten die Staatsanwaltschaften an ihre Grenzen gebracht, nicht zuletzt die Neuregelung der Handysicherstellung binde “enorme personelle Ressourcen”. “Was als rechtsstaatliche Notwendigkeit eingeführt wurde, erweist sich in der Praxis als bürokratischer Kraftakt, der die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wertvolle Ermittlungszeit kostet”, heißt es in der Aussendung.

Spionageverschärfung als “Papiertiger”

Auch weitere angekündigte Reformen lassen die Staatsanwaltschaften befürchten, dass dadurch der Aufwand steigt. Die geplante Erweiterung der Strafbarkeit von Spionageaktivitäten sieht vor, dass künftig auch die Spionage gegen internationale Organisationen strafbar ist, während bis dato das Betreiben geheimer Nachrichtendienste nur dann der Strafbarkeit unterliegt, wenn es sich gegen österreichische Interessen richtet.

Angesichts der großen Dichte an internationalen Organisationen und der hohen Anzahl an Diplomaten in Wien bedeute die geplante Gesetzesänderung eine massive Ausweitung der Zuständigkeit von Österreichs Strafverfolgungsbehörden und einen großen Ermittlungsaufwand. Spionageabwehr in diesem Milieu sei “hochkomplex, technisch extrem fordernd und fast immer im Ausland verwurzelt.” Hinzu komme, dass Ermittlungen in diesem Bereich sensible außenpolitische und diplomatische Interessen berühren. “Ohne massiven personellen Ausbau der Staatsanwaltschaften und wohl auch der DSN verkommt die Reform zum reinen Papiertiger.”

Zusatzaufwand durch E-Evidence-Verordnung und KI

Durch die geplante E-Evidence-Verordnung über grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie IP-Adressen, Standortdaten, E-Mails und Clouddaten bei Diensteanbietern in der Europäischen Union erwartet man zusätzlichen Bürokratieaufwand. Unter anderem, weil österreichische Staatsanwaltschaften damit auch Vollstreckungsbehörde (Empfänger ausländischer Anordnungen) werden und Aufgaben, die bisher die Polizei übernommen hat, zwingend von Staatsanwaltschaften durchgeführt werden müssten.

Die geplante Kriminalisierung von täuschend echten, KI-generierten Medieninhalten (“Deep Fakes”) werde eine Flut an neuen, technisch aufwendigen Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Denn um die Fälschung rechtssicher nachweisen und die anonymen Urheber im Netz ausforschen zu können, seien aufwändige Cybercrime-Ermittlungen notwendig.

Justiz habe “Aufgaben gemacht”

Die Justiz habe ihre Hausaufgaben gemacht und im Vorfeld geprüft, wo Aufgaben und damit Geld eingespart werden könnten, monieren die Staatsanwälte. Über 200 konkrete Entlastungsvorschläge seien ausgearbeitet und vorgelegt worden, wovon es lediglich sieben Vorschläge, davon zwei im Bereich des Strafrechts, in das Budgetbegleitgesetz geschafft haben.

Damit sei der Justiz die Chance genommen worden, sich selbst durch Bürokratieabbau und Strukturreformen Luft zu verschaffen. “Das Budget 2027/2028 ist in dieser Form ein ungedeckter Scheck auf Kosten der Effizienz unseres Rechtsstaates”, so die Kritik.

Wenig realistisch erscheint den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in diesem Zusammenhang auch die Erwartung, dass der vermehrte Einsatz von Künstlicher Intelligenz in naher Zukunft zu den erhofften Ressourcenersparnissen führen kann. Entsprechende Softwarelösungen stünden den Staatsanwaltschaften flächendeckend aktuell noch gar nicht zur Verfügung. Zudem setzen die strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Umgang mit hochsensiblen Ermittlungsdaten einem breiten und automatisierten KI-Einsatz in der Praxis enge Grenzen.