Studie sieht soziales Ungleichgewicht bei “Aktivpension”

19.09.2026 • 07:30 Uhr

Die vor dem Beschluss stehende “Aktivpension” sorgt für Kritik des gewerkschaftsnahen “Momentum”-Instituts. Dieses geht nach einer Analyse davon aus, dass die Maßnahme sozial nicht treffsicher ist. Denn Bezieher hoher Pensionen profitierten von dem Steuerbonus in absoluten Zahlen deutlich mehr.

Wer eine Bruttopension von 1.000 Euro bezieht und einen monatlichen Zuverdienst von 500 Euro brutto hat, spart sich demnach im Jahr durch die Steuerreduktion lediglich 226 Euro. Bei 1.500 Euro Pension sind es bereits 1.253 Euro, bei 2.500 Euro 1.760 Euro. Bei einer Bruttopension von 3.500 Euro liegt die Steuerreduktion sogar bei 2.347 Euro pro Jahr.

Grund dafür: Die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Summe von Pension plus Zuverdienst abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Wer bereits eine höhere Pension hat, zahlt auf den Zuverdienst mehr Lohnsteuer – und profitiert deshalb auch stärker von einer Steuerreduktion.

Freibetrag entlaste nicht ausreichend

Menschen mit niedrigeren Pensionen zahlen heute schon weniger Steuer auf ihren Zuverdienst. Deshalb fällt die zusätzliche Entlastung für sie deutlich geringer aus. Der Freibetrag entlaste so eben nicht jene besonders stark, die finanziell am stärksten unter Druck stehen, meinte die stellvertretende Chefökonomin von “Momentum”, Barbara Schuster: “Die Aktivpension ist ein teures Paket mit sozialer Schieflage.”

Die Ökonomin vermutet, dass durch die neue Regelung auch Mitnahme-Effekte erzeugt werden. Schon heute arbeiteten einige Menschen auch in der Pension weiter. Genau diese Gruppe erhalte nun eine zusätzliche Steuererleichterung, ohne dass dadurch automatisch mehr ältere Menschen in Beschäftigung kämen. Das sei teuer für das Budget, trage aber voraussichtlich weder wesentlich zur Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer noch zur Senkung der Arbeitslosigkeit bei.

“Aktivpension” wird am Mittwoch beschlossen

Der Beschluss der sogenannten “Aktivpension” steht am Mittwoch im Nationalrat an. Dabei geht es um einen Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro im Monat bzw. 15.000 Euro im Jahr für Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch zumindest teilweise weiterarbeiten.

Gelten soll die Steuerbegünstigung ab 1. Jänner des kommenden Jahres sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige. Voraussetzung sind mindestens 40 Versicherungsjahre, wobei für Frauen eine Einschleifregelung bis 2033 vorgesehen ist, beginnend mit 34 Jahren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss künftig auch keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen, Selbstständige leisten weiter den fiktiven Dienstgeberbeitrag.