Syrien-Prozess: “Bin nicht gekommen, um mich zu rächen”

18.06.2026 • 17:38 Uhr

Im Prozess gegen zwei ehemalige Vertreter des syrischen Assad-Regimes vor dem Landesgericht Wien haben am Donnerstag zwei Opfer ausgesagt. Sie seien von jenen Behörden gefoltert worden, denen die Angeklagten angehörten. Laut einem der Zeugen habe der Zweitangeklagte Moussab Abou R. Wächtern befohlen, Häftlinge sexuell zu misshandeln. Dem anderen Opfer habe er mit Fußtritten einen Zahn ausgeschlagen. Trotzdem betonte der Betroffene, heute nicht aus Rachsucht auszusagen.

“Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass wir am gleichen Ort leben, eventuell sogar nebeneinander, und er nicht bestraft wird”, sagte das Opfer über Moussab Abou R. Der Grund seiner Zeugenaussage: “Ich bin nicht gekommen, um mich zu rächen. Mir geht es nur um Gerechtigkeit für mich und für die anderen”, sagte der Zeuge in Bezug auf verstorbene oder verschollene Häftlinge. Dabei vertraue er auf den österreichischen Rechtsstaat.

Die beiden Angeklagten heißen Khaled Al H. und Moussab Abou R. Sie sollen als Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes beziehungsweise als de facto Leiter der Kriminalpolizei in der syrischen Stadt Raqqa tätig gewesen sein. Ihnen wird vorgeworfen, für die Folter von zumindest 21 Personen verantwortlich gewesen zu sein. An einigen der Betroffenen sollen sie zudem persönlich schwere Straftaten begangen haben.

Erster Zeuge traf Angeklagten beim Badminton

Der heute als erster Zeuge befragte Mann stammt aus Raqqa. Er war bis 2011 als professioneller Sportler tätig. Einmal sei Khaled Al H. ihm beim Badminton spielen begegnet, erzählte der Mann. Daraufhin sei der Sportler aus Angst vor einer Verhaftung davongelaufen. “Dann hat mich mein Trainer angerufen und gesagt, ich soll zurückkommen. Der ist nur zum Spielen da und will mich nicht verhaften”, ergänzte er.

Schließlich wurde der Mann doch inhaftiert. Aufgrund der Teilnahme an Demonstrationen gegen das Assad-Regime sei er in den Jahren 2011 und 2012 viermal ins Gefängnis gekommen. Bei der Kriminalpolizei habe der Betroffene Fußtritte und Schläge am gesamten Körper sowie Elektroschocks erlitten. Dort sei er auch Moussab Abou R. begegnet. “Während der Vernehmung hat er mich ins Gesicht getreten. Ich habe geblutet, ein Zahn wurde mir gebrochen”, schilderte das Opfer.

Zudem sei der Betroffene im Gefängnis nackt gewesen und mit Wasser überschüttet worden. “Man spürte die Kälte bis in die Knochen”, sagte der Mann. Darum habe er sogar versucht, sich an den Wänden warm zu reiben. Dabei sei seine rund zwei Quadratmeter große Zelle ein umfunktioniertes “arabisches Klo” gewesen, so das Opfer. Also ein “Loch im Boden”, stellte der Richter klar. Aus diesem Loch seien gelegentlich Kakerlaken hervorgekrochen, beschrieb der Zeuge. Laut einem Privatgutachten erlitt der Mann eine posttraumatische Belastungsstörung und eine Depression.

“Dir werde ich es persönlich zeigen”

Der zweite Zeuge war als Rechtsanwalt in Raqqa tätig. Nachdem ihm die Teilnahme an Demonstrationen gegen das Assad-Regime vorgeworfen wurde, sei er dreimal festgenommen worden. Die erste Festnahme sei 2012 erfolgt. Damals sei der Betroffene als Rechtsanwalt aus einer angesehenen Familie in Raqqa bekannt gewesen. Daher hätten die Behörden, denen Khaled Al H. angehörte, den Anwalt besonders erniedrigt.

“Alle im Gebäude waren ziemlich über meine Festnahme erfreut, immer wieder ist jemand reingekommen und hat mir eine Watsche gegeben”, sagte der Mann. Ein als “rechte Hand” von Al H. bekannter Mitarbeiter habe dem Zeugen gedroht: “Du Hurensohn hast alles, was man sich im Leben erträumen kann. Dann machst du so einen Dreck. Dir werde ich es persönlich zeigen”. Während der darauffolgenden zweitägigen Haft habe das Opfer immer wieder Fußtritte und Schläge mit Stöcken erlitten.

“Ich habe ihn mal bestochen”

Darüber hinaus sei der Mann auch von der Kriminalpolizei festgenommen worden. In jener Behörde war Moussab Abou R. tätig. Er sei dem Zeugen schon vor seiner Haft bekannt gewesen. “Ich habe ihn mal bestochen”, sagte der Anwalt.

Im Laufe seiner Haft habe er Abou R. mehrmals dabei beobachtet, wie er mit einem Schlagstock eine Zelle verließ. Aus der Zelle habe man Gefangene schreien gehört. Diese Schreie hätten dem Betroffenen enorm zugesetzt. Häftlinge hätten zudem berichtet, vom Angeklagten geschlagen worden zu sein. Außerdem habe der Mann gehört, wie Abou R. Wächtern die Anweisung gab, Häftlinge zu “ficken”. Laut dem Zeugen habe es sich dabei nicht um eine Redewendung gehandelt. Das stellte er auf Nachfrage des Anwalts von Abou R. klar.

Als weitaus schlimmer beschrieb das Opfer allerdings die anschließende Haft in der Zentrale des militärischen Geheimdienstes. Diese hatte den Ruf äußerster Brutalität. “Ich habe furchtbare 33 Tage dort verbracht”, schilderte der Zeuge. Dann brach ihm die Stimme ab. Auch er erlitt laut einem Privatgutachten eine posttraumatische Belastungsstörung und eine Depression.