Gestohlen, geschlagen und Vergewaltigung erfunden – Umfangreiche Anklage gegen 36-Jährigen

Ein Anruf bei der Polizei: Ein Vater soll seine Töchter vergewaltigt haben. Die Geschichte stellt sich als erfunden heraus – nur einer der Vorwürfe gegen einen 36-Jährigen.
Tankstelle bestohlen, Vergewaltigung erfunden, Polizei Lügen vorgeworfen, einen Bänker mehrmals geschlagen: Der 36-jährige Angeklagte muss sich für ein Sammelsurium an Punkten verantworten. Anfangs sagt der Mann, er stehe zu einigen Taten, streitet jedoch zunächst den Großteil der Verbrechen ab.
Räuberischer Diebstahl
Staatsanwältin Sophia Gassner stellt die Vorfälle dar: Laut Anklage hat der 36-Jährige an einer Tankstelle Spirituosen und Lebensmittel eingesteckt. Einen Teil gab er zurück, als die Angestellten ihn erwischten. Mit dem Rest ging er an eine nahegelegene Bushaltestelle, wohin ihn einer der Mitarbeiter verfolgte. Bei der anschließenden Diskussion habe der Angeklagte geschrien: „Ich will dich erschießen!“
An einem anderen Tag habe der Angeklagte bei der Polizei angerufen und behauptet, ein Mann habe seine eigenen Töchter vergewaltigt. Vater und Töchter bestreiten die Vorwürfe, sowohl vor Polizei als auch Gericht. Damit konfrontiert, bestreitet der 36-Jährige, den Vater jemals beschuldigt zu haben. Er bezeichnet es als Erfindung der Polizei.
Der letzte Vorfall ereignete sich in einer Bank. Angestellte verwiesen den Angeklagten aus der Geschäftsstelle. Dieser wehrte sich. In der anschließenden Konfrontation soll er einem Angestellten fünfmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Keine Drohung und Notwehr
Die Drohung gegen den Tankstellenbesitzer streitet der Angeklagte ab, gesteht ausschließlich den Diebstahl selbst. Den Namen des vermeintlichen Vergewaltigers habe er im Telefonat nie erwähnt. Gegenüber dem Bankbediensteten habe er in Notwehr gehandelt.
Letzterem widerspricht ein Überwachungsvideo aus der Bank. Daraufhin zeigt sich der Angeklagte in diesem Punkt geständig. Sein Kopf sei seit Langem voll. Er befinde sich in Betreuung. Weitere acht Zeugen stützen in ihren Einvernahmen die Vorwürfe weitestgehend wie angeklagt.
Das Urteil
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger spricht den Angeklagten schuldig des räuberischen Diebstahls, der Verleumdung und der schweren Körperverletzung. Da der 36-Jährige bereits im April verurteilt wurde, die Taten aber früher stattfanden, wird eine Zusatzstrafe verhängt. Diese umfasst sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe sowie eine unbedingte Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu vier Euro).
Mildernd wirken die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit bei der Tatbegehung, dass die letzte Vorstrafe länger zurückliegt, dass ein Teil der Taten beim Versuch blieben sowie ein Geständnis. Erschwerungsgründe sind das Zusammenkommen mehrerer Verbrechen sowie einschlägige Vorstrafen.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.