Syrischer General weist Folter-Vorwürfe “entschieden zurück”

Am Montag beginnt ein außergewöhnlicher Prozess zu schweren Straftaten, die sich in einem Gefängnis in Syrien zugetragen haben sollen und die aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen nun am Wiener Landesgericht verhandelt werden. Ein ehemaliger syrischer Brigade-General soll zwischen 2011 und 2013 als Abteilungsleiter des Geheimdienstes für das Foltern von 21 Zivilisten in Raqqa verantwortlich gewesen sein. Für seinen Verteidiger Timo Gerersdorfer ist die Anklage verfehlt.
Khaleb Al H. sei “nicht Täter, sondern Vermittler und Deeskalierer” gewesen und habe “Blutvergießen verhindern” wollen, betonte Gerersdorfer Samstagmittag. Der General weise sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe “entschieden zurück”, sagte der Anwalt gegenüber der APA: “Seinen Angaben zufolge war er für die von der Anklage umfassten Vorgänge weder zuständig noch verantwortlich.”
Auffällig sei, dass sich nur wenige Vorwürfe unmittelbar gegen seinen Mandanten richten: “Zahlreiche Anschuldigungen beruhen vielmehr auf der unzutreffenden Annahme, er habe für gewisse Vorgänge Verantwortung getragen.” Khaleb Al H. habe aber keinen Einfluss auf die Entscheidungen und Handlungen jener Kommission gehabt, auf die sich die zentralen Anklagepunkte beziehen: “Eine persönliche Beteiligung an Übergriffen wird ihm nicht vorgeworfen.”
General will “Kontakt zur Opposition” gesucht haben
Wie Gerersdorfer behauptete, habe Khaleb Al H. “den Kontakt zur Opposition gesucht” und daran “mitgewirkt, dass die Übergabe von Raqqa weitgehend friedlich erfolgen konnte.” Gerade “in Zeiten äußerster Spannungen” unter dem Regime von Langzeitmachthaber Bashar al-Assad sei es “sein Ziel gewesen, Blutvergießen zu verhindern und die Bevölkerung zu schützen.” Gerersdorfer betonte in diesem Zusammenhang, Khaleb Al H. sei als Angehöriger der drusischen Minderheit in einem sunnitisch geprägten Umfeld tätig und “auf Ausgleich, Dialog und Deeskalation” bedacht gewesen: “Seine Rolle war nicht die eines ideologischen Hardliners, sondern eines Vermittlers, der Stabilität und ein friedliches Miteinander fördern wollte.”
Die Hauptverhandlung werde zeigen, “dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seiner tatsächlichen Rolle und seinem tatsächlichen Einflussbereich nicht gerecht werden”, bemerkte Gerersdorfer abschließend.
General seit Dezember 2024 in Wien in U-Haft
Diese Vorwürfe haben es allerdings in sich. Dem General werden neben dem Verbrechen der Folter schwere Nötigung, geschlechtliche Nötigung und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen vorgeworfen. Seit Dezember 2024 befindet er sich in der Wiener Justizanstalt Josefstadt in U-Haft.
Mitangeklagt ist mit Abu R. der frühere Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa. Auch er bestreitet sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Laut seinem Verteidiger Philip Wolm habe er “keine strafbaren Handlungen begangen und werde das auch im Hauptverfahren darlegen.”
21 Häftlinge laut Anklage systematisch gefoltert
Aussagen ehemaliger Häftlinge zufolge wurden die Inhaftierten extremen psychischen Misshandlungen ausgesetzt und regelmäßig und systematisch durch Schläge, Elektroschocks und den Einsatz primitiver Instrumente, die starke Schmerzen verursachen sollten, malträtiert und erniedrigt. Gefoltert wurde laut Anklageschrift – diese liegt der APA vor -, um “die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern.”
“Mit dem Gerichtsverfahren gegen die ehemaligen Offiziere des syrischen Geheimdienstes nimmt Österreich seine völkerrechtlichen Verpflichtungen wahr und bietet den Betroffenen das Minimum an Gerechtigkeit, auf das sie seit über einem Jahrzehnt gewartet haben”, sagte Tatiana Urdaneta Wittek vom Centre for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI) vor wenigen Tagen im Gespräch mit der APA. Sie vertritt 18 der 21 bekannten Opfer. “Die umfangreichen Aussagen der Betroffenen und Zeugen bilden die Grundlage für das vorliegende Gerichtsverfahren sowie für eine gesellschaftliche Aufarbeitung der strukturellen Verbrechen, die Aktivisten für Frieden und Demokratie angetan wurden. (…) Österreich darf kein “sicherer Hafen” für Kriegsverbrecher sein”, ergänzte sie.