Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau lässt auf sich warten

13.02.2026 • 09:13 Uhr
Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau lässt auf sich warten

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien wäre deutlich mehr Tempo notwendig, doch Österreich ist säumig bei der Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED III). Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) lässt bisher auf sich warten. Bis 21. Februar 2026 müssen die EU-Mitgliedsstaaten ihre Beschleunigungszonen für erneuerbare Energie ausweisen. Bisher hat das allerdings keines der hierzulande zuständigen Bundesländer in ausreichendem Maß getan.

Kärnten hat zwar eine Zonierung beschlossen, die geplanten Kapazitäten werden aber wohl nicht reichen, um die vom Bund vorgesehenen Ziele zu erreichen. Salzburg beschränkt sich auf Photovoltaik und verzichtet gänzlich auf Windkraft-Beschleunigungszonen. In den anderen Bundesländern fehlen die Beschlüsse bisher.

Österreich riskiert Vertragsverletzungsverfahren

Auf Bundesebene befindet sich das EABG, das die Erneuerbaren-Richtlinie der EU national umsetzen soll, derzeit in Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern. Laut Wirtschaftsministerium soll der neue Vorschlag “in den nächsten Wochen” in den Ministerrat gebracht werden. Eine Begutachtung des ersten Entwurfs hatte es bereits im vergangenen Herbst gegeben.

Österreich ist damit im Verzug, die Erneuerbaren-Richtlinie der EU hätte bereits 2025 auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen. Damit droht auch ein Vertragsverletzungsverfahren. “Als Bund haben wir das klare Ziel, ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden und setzen auf die fristgerechte Umsetzung durch die Länder. Parallel sind wir in Abstimmung mit der EU-Kommission”, schrieb das Wirtschaftsministerium in einer Stellungnahme dazu gegenüber der APA. Die Dreier-Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS liegt auch hinter dem eigenen Zeitplan, laut Regierungsprogramm hätte das EABG, gemeinsam mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und dem Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG), bereits vor dem Sommer 2025 beschlossen werden sollen.

Zweidrittelmehrheit notwendig

Für den Beschluss des EABG ist allerdings, wie bei den anderen Energiegesetzen auch, eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat notwendig. Die Regierung braucht also die Stimmen der Grünen oder der FPÖ. An dem nötigen Quorum ist auch schon die Vorgängerregierung aus ÖVP und Grünen gescheitert, die SPÖ hatte ihre Zustimmung 2024 verwehrt.

Die von der EU geforderte Ausweisung von Beschleunigungszonen für Erneuerbare liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer, der Bund hat keine Möglichkeit, die Länder zur Einhaltung der Frist zu bewegen. Stattdessen soll das EABG den Rahmen schaffen, “damit die Länder schneller und rechtssicher ausweisen können”, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium.

Branche fordert starkes EABG

“Die EU ist förderalismusblind”, schrieb der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) dazu auf APA-Anfrage. Ein Vertragsverletzungsverfahren richte sich an den Bund, “Wenn die Bundesländer nicht liefern, haben sie weniger zu befürchten als der Bund”. Deshalb sei es umso wichtiger, “den Fleckerlteppich bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten durch ein starkes EABG auf Bundesebene in die richtigen Bahnen auf das richtige Energieziel hin auszurichten”.

Auch die Interessensvertretung der E-Wirtschaft, Oesterreichs Energie, forderte rasches Handeln: “Dem Ausbau der Erneuerbaren muss endlich auch rechtlich jenes überragende öffentliche Interesse zuerkannt werden, das er für unsere Versorgungssicherheit und unsere Wirtschaft längst hat.”