Tiroler Tierquäler-Prozess: Verwaltungsstrafverfahren folgt

19.08.2026 • 17:56 Uhr

Die Causa rund um einen getöteten Kater in Brixen im Thale in Tirol (Bezirk Kitzbühel), die Anfang August vor dem Landesgericht Innsbruck mit rechtskräftigen Freisprüchen für vier junge Männer endete, hat offenbar noch ein verwaltungsstrafrechtliches Nachspiel. Denn die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel leitete ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die vier Einheimischen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren ein, berichtete der ORF Tirol am Mittwoch unter Berufung auf die Behörde.

Nach Prüfung des Urteils sehe man weiterhin offene tierschutzrechtliche Fragen. Im Zentrum der nun eingeleiteten Verwaltungsverfahrens stehe die Frage, ob das Tier ohne “vernünftigen Grund” getötet wurde, hieß es. Dieser Aspekt sei nach Ansicht der Behörde besonders zu hinterfragen. Man stütze sich dabei auf die Argumentation der Tierärztekammer. Laut BH Kitzbühel drohten den jungen Männern im Falle des Falles Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro.

Die Einheimischen waren am 4. August im Prozess am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden. Die Richterin sah weder “die äußere noch die innere Tatseite” verwirklicht. Die Beschuldigten hatten vor Gericht erklärt, das Tier am Straßenrand verletzt aufgefunden zu haben. Dann hätten sie den Kater getötet, um ihn von den Qualen zu “erlösen”, aber jedenfalls nicht gequält. Aus diesem Grund habe einer von ihnen, ein gelernter Metzger, ein Bolzenschussgerät aus dem Auto geholt und dieses schließlich auch betätigt. Für den Tatbestand der Tierquälerei brauche es jedenfalls eine rohe Misshandlung des Tieres mit dem Vorsatz, ihm mutwillig Qualen zuzufügen und es mutwillig zu töten, stellte die Richterin klar. Das Urteil war letztlich sofort rechtskräftig, denn auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf ein Rechtsmittel.

Richterin beschimpft und bedroht

Die vier Männer hatten selbst ein Online-Video aufgenommen, das die Tötung des Katers mit einer Schaufel zeigt. Das im Mai publik gewordene Video sorgte für Aufregung, in erster Linie auf Social Media. Vor allem Tieraktivisten zeigten sich zudem nach den Freisprüchen empört. Im Zuge dieser Empörung wurden offenbar auch Grenzen überschritten: Denn die Richterin sah sich in Sozialen Netzwerken mit zahlreichen wüsten Beschimpfungen und gefährlichen Drohungen konfrontiert. Letzteres machten die Verantwortlichen des Landesgerichts (LG) und Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG) Mitte August in einer Pressekonferenz öffentlich. Sie erklärten dabei, sich aufgrund der Postings an die Staatsanwaltschaft gewandt zu haben.