Pflichtverteidiger im Urlaub: Gericht erlebt ungewöhnlichen Prozess

Ein 38-Jähriger muss sich für schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung verantworten. Doch für Aufsehen sorgt sein Verteidiger: Dieser befindet sich im Urlaub.
“So einen Fall hatte ich noch nie”, erklärt Richterin Verena Wackerle. Doch damit spielt sie nicht auf eine Aussage des Angeklagten oder einen Vorwurf ihm gegenüber an. Sie spricht vom Pflichtverteidiger. Dieser erscheint nicht zur Verhandlung. Das Gericht ruft in dessen Kanzlei an, wo sich nur der Anrufbeantworter meldet. Der Verteidiger ist bis Anfang der Folgewoche im Urlaub.
Die Sache wird umfassend abgeklärt und beschäftigt kurzzeitig auch die Leitung des Landesgerichts. Die Möglichkeit einer Notverteidigung steht im Raum. Davon wird jedoch letztlich abgesehen und die Verhandlung vertagt. Der Angeklagte muss zwei Wochen später erneut auf der Anklagebank Platz nehmen.
Einschlägige Vorstrafen
Der 38-jährige Angeklagte hat zahlreiche einschlägige Vorstrafen. Daher droht ihm im Falle eines Schuldspruchs eine höhere Strafe als sonst. Das Strafmaß für schwere Körperverletzung reicht von sechs Monaten bis fünf Jahre Haft. In diesem Fall sind jedoch bis zu 7,5 Jahren Haft möglich.
Im Mai soll er eine andere Person mehrfach ins Gesicht, gegen den Hals und den Körper geschlagen haben. Das mutmaßliche Opfer soll dadurch Hämatome im Bereich von Nasen- und Jochbein sowie Nasenbluten erlitten haben. In Folge soll dieses Schmerzen und Gleichgewichtsstörungen gehabt haben.
Kurz vor Verlassen des Saales bestreitet der Angeklagte die Tat. Für den 38-Jährigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.