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„Er verdreht alles“: Aussage gegen Aussage in Stalkingprozess

28.07.2026 • 11:46 Uhr
„Er verdreht alles“: Aussage gegen Aussage in Stalkingprozess
Der Angeklagte gibt an, seine Ex-Frau nicht zu stalken. Frick

Ein 47-Jähriger soll seine Ex-Frau monatelang verfolgt und kontrolliert haben. Er wurde bereits einmal rechtskräftig verurteilt, bestreitet die neuen Vorwürfe allerdings.

Warum sollte ihm das Gericht glauben, dass alles nur ein Hirngespinst seiner Ex-Frau sei? Richterin Verena Wackerle stellt zu Beginn diese Frage mit Hinblick auf eine Verurteilung des Angeklagten. Diese wurde vor einigen Monaten verhängt und betrifft ähnliche Vorfälle: Der 47-Jährige soll seine Ex-Frau beharrlich verfolgt – umgangssprachlich Stalking genannt – und bedroht haben. Seine damaligen Taten bezeichnet der Angeklagte als Fehler, doch die aktuellen Vorwürfe bestreitet er.

Eifersucht

Laut dem Angeklagten sei seine Ex-Frau krankhaft eifersüchtig auf ihn und seine neue Freundin. Zudem wolle sie ihm wegen eines neuen Obsorgeantrags für den gemeinsamen Sohn jetzt etwas anhängen. Sie habe ihm darüber hinaus ebenfalls gedroht, ihn bei einem Termin vor dem Familiengericht fertigzumachen.

Laut Anklage halte der 47-Jährige mehrmals vor der Wohnstätte seiner Ex-Frau, beobachte und kontrolliere sie. Bei einem Treffen soll er ihr mit dem Tod gedroht haben, wenn sie ihn seinen Sohn nicht sehen lasse. Während er Letzteres bestreitet, begründet der Mann die ersten Vorwürfe mit seiner nahegelegenen Arbeitsstelle. Der Angeklagte müsse zweimal am Tag an ihrer Wohnstätte vorbeifahren, kaufe regelmäßig mit und für andere im nahegelegenen Supermarkt ein. In eben jenem arbeite seine Ex-Frau.

“Er verdreht alles.”

Die Ex-Frau ist als Zeugin geladen. “Er verdreht alles”, erklärt sie. Laut ihr verliere der Angeklagte schnell die Nerven, habe sie bedroht, sei bewusst vor ihrer Wohnstätte stehengeblieben. Eine Drohung hat sie gefilmt. Hinsichtlich der Kontaktvereinbarung zum Sohn haben gewisse Punkte nicht funktioniert, darum habe sie einen neuen Obsorgeantrag gestellt. Sie habe dem Vater aber nie den Sohn komplett vorenthalten wollen.

Vereinzelt muss sie sich das Lachen angesichts von Aussagen des Angeklagten verkneifen. Zweimal dreht sie sich zu ihm um, schüttelt den Kopf. Er weicht ihrem Blick aus. Sowohl sie als auch ihr Ex-Mann schweifen immer wieder vom Thema ab. Beide beginnen von Ereignissen zu erzählen, wo das jeweilige Gegenüber schlecht aussieht. Die Richterin erinnert mehrmals daran, bei der Sache zu bleiben.

Das Urteil

Das Gericht verkündet einen Schuldspruch, wobei nicht davon ausgegangen wird, dass der Angeklagte mit dem Tod, sondern mit einer Körperverletzung gedroht hat. Über ihn wird eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten verhängt. Zudem wird eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten aus der letzten Verurteilung widerrufen. Weiters muss er Privatbeteiligtenansprüche von 300 Euro bezahlen.

Mildernd wirkt allein, dass eine Tat beim Versuch blieb. Erschwerungsgründe bilden der rasche Rückfall, die einschlägige Vorstrafe sowie das Zusammenkommen mehrerer Delikte.

Der Angeklagte nimmt sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.