Panik nach Sturz: Fahrgast soll im Bus die Nerven verloren haben

Die Ereignisse einer Busfahrt führen einen 41-Jährigen vor Gericht. Der Angeklagte soll die Nerven verloren haben.
Ein Bremsmanöver bei einer Busfahrt soll die Wurzel allen Übels gewesen sein, zumindest laut der Darstellung des Angeklagten. Der nachfolgende Streit mit dem Busfahrer führte ihn nun vor Gericht. Ihm werden Drohungen und Sachbeschädigung zur Last gelegt.
Panik
Der 41-jährige Mann erzählt die Ereignisse aus seiner Perspektive. Er sei in den Bus eingestiegen und hatte einen E-Scooter dabei. Dieser ließ sich nicht einklappen. Als der Busfahrer abrupt abbremste, sei der Angeklagte hingefallen, der Scooter auf ihn. Mit Blut im Gesicht sei er panisch geworden, habe nur noch den Bus verlassen wollen. Dies habe der Busfahrer verweigert. “Das Einsperren hat es auch nicht besser gemacht”, erzählt er mit Blick auf seine Panik.
Die angeklagten Taten bestreitet der 41-Jährige allerdings oder könne sich zumindest nicht mehr daran erinnern. Er soll dem Busfahrer gedroht haben, ihn zusammenzuschlagen und abzustechen. Darüber hinaus soll er gegen eine Tür getreten und diese beschädigt haben.
Während der Busfahrer die Drohungen beschwichtigt, belastet ein weiterer Fahrgast den Angeklagten. Ein Überwachungsvideo zeigt zudem eindeutig die Sachbeschädigung. In seinen abschließenden Worten betont der 41-Jährige nochmals, dass er unter Schock gestanden sei.
Strafenkombination
Richter Elias Klingseis verkündet einen Schuldspruch hinsichtlich beider Anklagepunkte. Das Gericht verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro). Angesichts der Vorstrafenbelastung betont der Richter, dass “gerade so keine unbedingte Haftstrafe” notwendig gewesen sei.
Zudem verweist der Richter nochmals auf das Video: Darin sei zu erkennen, dass der Angeklagte eingeschlafen sei. Der Sturz sei nicht auf einen Fahrfehler des Buschauffeurs zurückzuführen.
Der Angeklagte nimmt das Urteil an, ist jedoch ohne Verteidiger anwesend. Der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.