“Werde alles kaputtschlagen”: Angeklagter hinterfragt Zeugen im Prozess um gefährliche Drohungen

Mehrere Vorfälle bringen einen 25-Jährigen vor Gericht. Dort übernimmt er nur teilweise die Verantwortung.
Ein eskalierter Streit, falsche Kennzeichen und Drohungen gegen einen ehemaligen Freund: Gegen den 25-jährigen Angeklagten werden Vorwürfe rund um mehrere Vorfälle erhoben. Während er einen Teil seiner Schuld einräumt, hinterfragt er das Verhalten zweier Zeugen hartnäckig.
Familienstreit
Der erste Vorfall ereignete sich im März. Damals kam es zu einem Streit in der Familie des Angeklagten, weshalb die Polizei anrückte. Als die Beamten den 25-Jährigen aufforderten, das Haus zu verlassen, habe er gesagt, er komme in zwei Tagen wieder und werde alles kaputtschlagen. Diese Worte bestreitet der Angeklagte im Gerichtssaal nicht. Fraglich ist, ob seine Eltern und ein Bruder diese hörten. Falls nicht, ist die Tat als Versuch zu werten. Die als Zeugen geladenen Polizisten können dies nicht mit Sicherheit beantworten.
Der Angeklagte gesteht, dass er mit Kennzeichen gefahren sei, die er zuvor gefunden hat. Drohungen mit dem Tod gegen einen ehemaligen Freund spielt er allerdings herunter. Als dieser seine Mutter beleidigte, habe er sich hinreißen lassen. Beide sollen laut ihm gedroht haben.
Jener Freund ist als Zeuge geladen und erzählt von Schlafstörungen als Folge der Todesdrohungen. Seine Partnerin bestätigt die Vorfälle. Der Angeklagte zweifelt an der Darstellung der beiden. Er fragt immer wieder, warum sie sich dann mitten in der Nacht irgendwo an öffentlichen Plätzen aufhalten, wenn sie angeblich so große Angst vor ihm haben.
Das Urteil
Richter Theo Rümmele spricht den Angeklagten der Urkundenunterdrückung und in zwei Fällen der gefährlichen Drohung schuldig. In einem Fall wird der Angeklagte freigesprochen. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu vier Euro).
Mildernd berücksichtigt werden das teilweise Geständnis und in einem Fall der Versuch. Erschwerend wirkt das Zusammenkommen mehrerer Vergehen.
Der Angeklagte ist ohne Verteidiger anwesend. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.