Tirols AK: Gesundheitsreformfonds bedenklich

07.10.2026 • 12:56 Uhr

Die Tiroler Arbeiterkammer nimmt den von der Bundesregierung beschlossenen Gesundheitsreformfonds ins Visier. Deren schwarzer Präsident Erwin Zangerl wartete am Mittwoch mit einem Gutachten des Innsbrucker Verfassungsrechtlers Peter Bußjäger auf, wonach es “mehrfache verfassungsrechtliche Bedenken” gegen die gewählte Konstruktion gebe, unter anderem aufgrund eines Eingriffs in die Selbstverwaltung. Zangerl forderte deshalb eine “verfassungskonforme Lösung”.

Bei den Gesundheitsreformfonds handelt es sich um drei Fonds, die bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sowie bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) eingerichtet wurden. Knapp 73 Prozent der Mittel erhält der Fonds der ÖGK, gut 22 Prozent der Fonds der SVS und der Rest geht an den Fonds der BVAEB, wobei ein Teil der Mittel erst nach Erreichen bestimmter Zielvorgaben überwiesen werden soll. Das Geld stammt aus der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge der Pensionisten.

Bußjäger geht jedenfalls in seinem Gutachten, das von der Tiroler Arbeiterkammer in Auftrag gegeben worden war, mit der von der Politik gefundenen Konstruktion bzw. dem Gesundheitsreformfonds-Gesetz sehr kritisch ins Gericht. Er ortete etwa einen “Eingriff in die Selbstverwaltung der Krankenversicherungsträger”. Das Gesetz beschränke in Zusammenhang mit der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnung “die Gestaltungsmöglichkeiten des Selbstverwaltungskörpers in einer Weise, die eine an sich im eigenen Wirkungsbereich befindliche Angelegenheit im Ergebnis zu einer solchen des übertragenen Wirkungsbereiches macht”. Dahingehend sprach er von einem “verschleierten übertragenen Wirkungsbereich”. Die Autonomie der Krankenversicherungsträger werde in einer Weise eingeschränkt, “die mit dem Prinzip der Selbstverwaltung nicht mehr vereinbar ist”.

Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz und verfassungswidriger Eingriff ins Eigentumsrecht geortet

Bußjäger stellte auch die sachliche Rechtfertigung der Regelung in Zweifel, die schließlich auch Maßstab für die Zulässigkeit der Eigentumsbeschränkung sei. “Den Gesetzesmaterialien ist nicht zu entnehmen, weshalb die Schaffung eines besonderen Fonds mit besonderer Bindung der Krankenversicherungsträger an die Vorgaben des Bundes sachlich gerechtfertigt ist”, konkretisierte der Experte. Damit liege ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor. Und nicht nur das: Aufgrund der mangelnden Sachlichkeit der getroffenen Regelung sei auch ein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentumsrecht indiziert.

Zangerl nahm den verfassungsrechtlichen Ball jedenfalls politisch auf und ging zum Angriff über. Es könne nicht sein, “dass Versicherte und insbesondere Pensionistinnen und Pensionisten höhere Krankenversicherungsbeiträge leisten, während die dadurch zusätzlich aufgebrachten Mittel der autonomen Entscheidung der Sozialversicherung entzogen werden”. “Die Versicherten finanzieren unser Gesundheitssystem. Deshalb müssen ihre Beiträge auch im Interesse der Versicherten und unter Wahrung der Selbstverwaltung eingesetzt werden. Gesundheitspolitische Reformen dürfen kein Vorwand sein, um die Selbstverwaltung auszuhöhlen”, erklärte Tirols Arbeiterkammerpräsident und mahnte den “Schutz der Beitragsgelder” ein.

Es brauche die Wahrung der Selbstverwaltung, den Schutz der Versichertenbeiträge, eine verfassungskonforme Finanzierung und eine rasche rechtliche Klärung: “Es geht hier nicht nur um eine juristische Detailfrage, sondern um eine Grundsatzentscheidung: Wer bestimmt über die Milliarden an Beitragsgeldern der Versicherten – die demokratisch legitimierte Selbstverwaltung der Sozialversicherung oder der Bund.”