Ärzte, AK und Experten warnen: Gefährdet diese Reform die Patientenrechte?

Das Land spricht von einer Verwaltungsreform, Kritiker von einem möglichen Vertrauensverlust. Warum die geplante Neuorganisation der Patientenanwaltschaft weit mehr ist als eine organisatorische Änderung.
Seit mehr als 25 Jahren vertritt die Patientenanwaltschaft in Vorarlberg Menschen, die sich nach einer medizinischen Behandlung benachteiligt fühlen. Nun will die Landesregierung die bisher als Verein organisierte Einrichtung neu aufstellen. Künftig soll sie – wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft – als weisungsfreies Landesorgan geführt werden. An ihren Aufgaben soll sich nichts ändern. Umso heftiger wird über die künftige Unabhängigkeit diskutiert.
Unabhängig?
Für Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher ist diese nicht gefährdet. „Die Unabhängigkeit ist zweifellos uneingeschränkt gewährleistet“, betont das Land. Diese sowie die Weisungsfreiheit seien künftig gesetzlich verankert, Einflussnahmen von Land, Gemeinden oder anderen Interessengruppen ausgeschlossen. Die neue Organisationsform orientiere sich zudem an den Regelungen der übrigen Bundesländer. Ziel der Reform sei es, Doppelstrukturen abzubauen, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Synergien mit anderen Einrichtungen zu nutzen.
Gegenwind
Genau daran entzündet sich jedoch die Kritik. Nach der SPÖ haben sich auch die Ärztekammer und die Arbeiterkammer gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen. Sie stellen weniger die gesetzliche Weisungsfreiheit infrage als vielmehr die organisatorische Einbindung der Patientenanwaltschaft in die Landesverwaltung.
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„Für uns ist völlig unverständlich, wieso das bisherige System abgelöst werden soll – es funktioniert gut“, sagt AK-Präsident Bernhard Heinzle. Die Organisation als unabhängiger Verein sei bei der Gründung bewusst gewählt worden, um die Eigenständigkeit der Einrichtung sichtbar zu machen. Besonders kritisch sieht die Arbeiterkammer, dass künftig das Land sowohl Träger der Landeskrankenhäuser als auch Bestellungsorgan des Patientenanwalts wäre. „Wenn das Land, das die Krankenhäuser betreibt, gleichzeitig den Patientenanwalt bestellt, der eben diese Krankenhäuser kontrollieren soll, ist das per se ein Interessenkonflikt“, so Heinzle. Auch den Wegfall des verpflichtenden öffentlichen Tätigkeitsberichts lehnt die AK ab.
Kritik der Ärztekammer
In dieselbe Richtung argumentiert die Ärztekammer. Sie befürchtet, dass bereits die Möglichkeit einer Wiederbestellung ohne neuerliche öffentliche Ausschreibung die Unabhängigkeit schwächen könnte. Zudem spricht sie sich für den Erhalt des öffentlichen Tätigkeitsberichts, strengere fachliche Anforderungen an künftige Patientenanwälte sowie Änderungen bei der Zusammensetzung der Bestellungskommission aus.
Experte warnt vor Vertrauensverlust
Der Feldkircher Medizinrechtler Patrick Beichl hält die Diskussion ebenfalls für berechtigt. Aus seiner Sicht genügt es nicht, dass Unabhängigkeit gesetzlich festgeschrieben ist. Gerade bei Beschwerden gegen Landeskrankenhäuser könne „schon dieser Eindruck das notwendige Vertrauen von Patienten beeinträchtigen“, wenn die Patientenanwaltschaft organisatorisch auf derselben Seite wahrgenommen werde wie das Krankenhaus.
Ob der vorliegende Gesetzesentwurf noch geändert wird, ist offen. Das Begutachtungsverfahren läuft bis 10. September. Danach will das Land die eingelangten Stellungnahmen prüfen und über mögliche Anpassungen entscheiden.

Vertrauen ist entscheidend
Für den Feldkircher Rechtsanwalt und Medizinrechtsexperten Patrick Beichl steht weniger die juristische Konstruktion als vielmehr das Vertrauen der Patienten im Mittelpunkt. Wer sich nach einer möglichen Fehlbehandlung an die Patientenanwaltschaft wende, müsse sicher sein, dass dort ausschließlich seine Interessen vertreten werden. „Schon dieser Eindruck kann das notwendige Vertrauen von Patienten beeinträchtigen“, sagt Beichl mit Blick auf die geplante organisatorische Anbindung an das Land.
Zugleich verweist er auf die Grenzen der Patientenanwaltschaft. Sie könne Betroffene zwar außergerichtlich unterstützen und vermitteln, sei dabei aber auf die Mitwirkung von Krankenhäusern und Ärzten angewiesen. Komme keine Einigung zustande, seien ihre Möglichkeiten ausgeschöpft – dann brauche es eine anwaltliche Vertretung und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren.
Auch den geplanten Entfall des verpflichtenden Tätigkeitsberichts sieht Beichl kritisch. Er würde bei einer Neuorganisation die Unabhängigkeit der Patientenanwaltschaft eher stärken als ihre organisatorische Anbindung an das Land ausbauen und spricht sich für mehr Transparenz aus. Zudem regt er an, bei einer Neuorganisation darauf zu achten, dass das über Jahre aufgebaute Fachwissen und die Erfahrung der kleinen, hoch spezialisierten Einrichtung erhalten bleiben – denn gerade diese Spezialisierung komme den betroffenen Patienten unmittelbar zugute.

Weisungsfreiheit gegeben
Für Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher bleiben die Rechte der Patienten durch die Reform uneingeschränkt gewahrt. Die Patientenanwaltschaft werde künftig – analog zur Kinder- und Jugendanwaltschaft – als weisungsfreies Landesorgan eingerichtet. „Die Unabhängigkeit ist zweifellos uneingeschränkt gewährleistet“, betont das Land. Diese sowie die Weisungsfreiheit seien gesetzlich abgesichert, Einflussnahmen von Land, Gemeinden oder anderen Interessengruppen ausgeschlossen.
Ziel der Neuorganisation seien der Abbau von Doppelstrukturen, weniger Bürokratie und die Nutzung von Synergien. Zudem verweist das Land darauf, dass Patientenanwaltschaften auch in allen anderen Bundesländern organisatorisch bei den Ländern angesiedelt sind. Der öffentliche Tätigkeitsbericht werde nicht abgeschafft, sondern lediglich die gesetzliche Verpflichtung dazu gestrichen.

“Per se ein Interessenkonflikt”
Arbeiterkammer Vorarlberg-Präsident Bernhard Heinzle sieht keinen nachvollziehbaren Grund für die Neuorganisation. „Für uns ist völlig unverständlich, wieso das bisherige System abgelöst werden soll – es funktioniert gut“, sagt er gegenüber der NEUE am Sonntag.
Die Organisation der Patientenanwaltschaft als unabhängiger Verein sei bei ihrer Gründung bewusst gewählt worden, um ihre Unabhängigkeit auch nach außen sichtbar zu machen. Kritisch sieht Heinzle, dass künftig das Land sowohl die Krankenhäuser betreibt als auch den Patientenanwalt bestellt. „Das ist per se ein Interessenkonflikt“, so der AK-Präsident. Auch den Wegfall des verpflichtenden öffentlichen Tätigkeitsberichts lehnt die Arbeiterkammer ab. Transparenz sei notwendig, damit die Arbeit der Patientenanwaltschaft für die Öffentlichkeit nachvollziehbar bleibe.

Nachbesserungen gefordert
Mit deutlicher Kritik reagiert die Vorarlberger Ärztekammer. Nach ihrer Einschätzung reicht die gesetzlich verankerte Weisungsfreiheit allein nicht aus, um Zweifel an der Unabhängigkeit der Patientenanwaltschaft auszuräumen. Kritisch beurteilt sie insbesondere die Möglichkeit, den Patientenanwalt nach fünf Jahren ohne neuerliche öffentliche Ausschreibung wiederzubestellen. Dadurch könne der Eindruck entstehen, dass so indirekt Einfluss auf die Amtsführung genommen werden kann.
Ebenso spricht sich die Ärztekammer gegen den Wegfall des verpflichtenden öffentlichen Tätigkeitsberichts aus. Dieser sei eine wichtige Informationsquelle für die Öffentlichkeit und trage wesentlich zur Transparenz bei. Darüber hinaus fordert die Kammer strengere fachliche Anforderungen an künftige Patientenanwälte sowie eine Vertretung in jener Kommission, die die Bewerber anhört und der Landesregierung eine Empfehlung für die Bestellung abgibt. Kritisch bewertet sie zudem, dass im Gesetzesentwurf bereits „einigermaßen fundierte Kenntnisse“ als Qualifikation genannt werden.