Streit um Patientenanwalt: Das sagen FPÖ, SPÖ, Grüne und Neos zur Reform

Die geplante Neuorganisation der Patientenanwaltschaft sorgt nicht nur bei Ärztekammer, Arbeiterkammer und Experten für Kritik, sondern auch für unterschiedliche Reaktionen in der Politik.
Während FPÖ und Landesregierung die Reform als sinnvolle Verwaltungsvereinfachung verteidigen, sehen SPÖ, Grüne und Neos die Unabhängigkeit der Einrichtung gefährdet.
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FPÖ: „Beseitigung von Doppelstrukturen“
FPÖ-Gesundheitssprecher Hubert Kinz unterstützt die Reform. „Die Regierung beabsichtigt, alle Anwaltschaften analog und gleich zu regeln“, erklärt er. Die Neuorganisation sei „Teil der im Regierungsprogramm vereinbarten Beseitigung von Doppelstrukturen“. Weisungsungebundene Landesorgane mit klar geregelter Bestellung und gesetzlicher Aufgabenbetrauung seien „ebenso geeignet wie die jetzige Konstruktion“.

SPÖ: „Unabhängigkeit muss gewährleistet sein“
SPÖ-Gesundheitssprecherin Manuela Auer fordert eine Überarbeitung des Entwurfs. „Die Reform muss die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken, nicht schwächen“, sagt sie. Dass künftig die Landesregierung die Leitung bestellt, werfe „berechtigte Fragen zur tatsächlichen Unabhängigkeit“ auf. Auch den geplanten Wegfall des öffentlichen Tätigkeitsberichts lehnt Auer ab: „Kontrolle und Transparenz sind keine Bürokratie. Wer Patientenrechte stärken will, darf öffentliche Rechenschaft nicht abbauen.“

Grüne: „Nicht mehr unabhängig“
Auch die Grünen sprechen sich gegen die Reform aus. „Nein, da die Reform die Patientenanwaltschaft schwächt“, sagt Gesundheitssprecherin Eva Hammerer. Wenn die Bestellung nicht mehr über einen unabhängigen Verein, sondern durch die Landesregierung erfolge, sei die Patientenanwaltschaft „nicht mehr unabhängig“. Hammerer fordert deshalb, am bisherigen Bestellungsprozess festzuhalten und den öffentlichen Tätigkeitsbericht beizubehalten.

Neos: „Weisungsfreiheit reicht nicht“
Differenzierter argumentieren die Neos. Gesundheitssprecherin Katharina Fuchs hält die organisatorische Bündelung zwar grundsätzlich für vertretbar. „Sie wird aber mit einem strukturellen Rückschritt bei der Unabhängigkeit erkauft“, sagt sie. „Weisungsfreiheit ist notwendig, aber nicht hinreichend.“ Die Bestellung durch die Landesregierung sei grundsätzlich vertretbar, die Wiederbestellung ohne neuerliche öffentliche Ausschreibung lehnen die Neos jedoch ab. „Eine zwingende Änderung für uns ist auf jeden Fall die Ausschreibung auch bei Wiederbestellung und eine zwingende Einbindung des Landtages.“
Das Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf läuft noch bis 10. September. Anschließend werden die eingelangten Stellungnahmen geprüft. Erst danach wird entschieden, ob der Entwurf in seiner jetzigen Form in den Landtag eingebracht wird.