UNO fordert US-Entschädigungen für Marshallinsel-Atomtests

Das UNO-Menschenrechtsbüro hat die USA aufgefordert, die Marshallinseln für Atomtests in den Jahren 1946 bis 1958 zu entschädigen. Washington müsse anerkennen, dass es “noch keine vollständige und gerechte Regelung” der Forderungen im Zusammenhang mit dem Atomprogramm gegeben habe, hieß es am Donnerstag in einem Bericht an den UNO-Menschenrechtsrat in Genf. Die USA müssten umfassende und wirksame Hilfe für die betroffenen Bewohner bereitstellen.
Gleichzeitig müssten sämtliche Informationen über die Tests offengelegt und für alle zugänglich gemacht werden. Die im Zweiten Weltkrieg von den USA besetzten Marshallinseln im Pazifischen Ozean waren zwischen 1946 und 1958 Schauplatz von 67 US-Atomtests. Laut einem UNO-Bericht war die Gesamtexplosionskraft der Tests exakt 7.232-mal so stark wie die der auf das japanische Hiroshima abgeworfenen Atombombe.
Die Umwelt- und Gesundheitsfolgen sind für die etwa 37.000 Inselbewohner bis heute zu spüren. Für die Menschen gehöre “diese Geschichte nicht der Vergangenheit an”, sagte die stellvertretende UNO-Menschenrechts-Chefin Awa Dabo vor dem Menschenrechtsrat. “Sie lebt weiter in Körpern und Familien, in vergiftetem Land und vertriebenen Gemeinschaften.”
“Cactus”-Tests aus dem Jahr 1958 bis heute zu sehen
Vor allem die Spuren des “Cactus”-Tests aus dem Jahr 1958 sind bis heute auf der Insel Runit zu sehen. Zwei Jahrzehnte nach der Explosion der Bombe vergrub das US-Militär in dem entstandenen Krater radioaktive Abfälle aus Dutzenden weiterer Tests, bevor es diesen mit einer riesigen Betonkuppel versiegelte. Die Struktur ist jedoch rissig und wird nun zusätzlich durch einen steigenden Meeresspiegel infolge der Erderwärmung bedroht.
Im Rahmen einer Vereinbarung aus den 1980er-Jahren hatten die Marshallinseln offiziell eine Zahlung in Höhe von 150 Millionen US-Dollar akzeptiert, welche die Auswirkungen der Atomtests abdecken sollte. Allerdings würden dadurch keine Schäden abgedeckt, “die künftigen Generationen entstehen, keine immateriellen Schäden, keine Umweltschäden und keine anderen Formen von Beeinträchtigung”, betonte Dabo.
Ein von dem Archipel im Jahr 1987 eingerichtetes Gericht für Beschwerden im Zusammenhang mit den Atomtests setzte die insgesamt zu zahlende Entschädigung auf über 2,3 Milliarden US-Dollar fest.