UWG-Novelle soll Greenwashing Strahlkraft nehmen

24.06.2026 • 11:14 Uhr

Die Bundesregierung bringt ihre geplante Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss auf den Weg, im Juli soll die UWG-Novelle dann beschlossen werden und ab 27. September 2026 gelten. Ziel ist es, gegen Greenwashing und Konsumenten-Täuschung vorzugehen. Öko-Bewerbungen müssen demnach belegbar sein, Nachhaltigkeits-Siegel gelten nur wenn sie zertifiziert sind, der Begriff der Klimaneutralität wird enger gefasst.

Des Weiteren soll die Bewerbung von ohnehin geltenden Mindeststandards untersagt sein und falsche Angaben zur Haltbarkeit und zur Reparierbarkeit werden verboten. “Wo nachhaltig draufsteht, muss künftig auch nachhaltig drin sein”, so SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr. Bei Zuwiderhandeln könnten Strafen bis in der Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes anfallen. Und noch etwas soll beseitigt werden: Das Bewerben von Eigenschaften, die ohnehin selbstverständlich sind, als Beispiele nennt Herr “glutenfreies Wasser” oder “plastikfreies Papier”.

Start mit 27. September

Und wie will die Regierung die Novelle praktisch umsetzen, kontrollieren und gegebenenfalls bestrafen? Laut SPÖ müssen die Firmen Nachweise in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festhalten, was von einem unabhängigen, externen Sachverständigen zu überprüfen sei. Beim Siegel zum Nachweis der Nachhaltigkeit gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder stammt dieses von einer staatlichen Stelle oder einer privaten Organisation, die wiederum von Dritten überprüft wurde. Außerdem könnten Mitbewerber oder auch die Kammern und Behörden Unterlassungsansprüche geltend machen. Strafen seien jedenfalls auch bei Erstvergehen möglich.

Die neuen Vorgaben sollen mit 27. September 2026 gelten. Für Waren, die bereits davor in Verkehr gebracht wurden, ist für drei Jahre eine Einschränkung bei der zivilrechtlichen Durchsetzung vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass brauchbare Waren und Verpackungen unnötig vernichtet werden müssen, so das Wirtschaftsministerium zur APA.

“Schlanke Lösung”

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) betonte: “Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie haben wir auf eine schlanke und praxistaugliche Lösung geachtet: klare Übergangsfristen, möglichst wenig zusätzlicher Aufwand und so viel Flexibilität für Unternehmen, wie der europäische Rechtsrahmen zulässt. Gleichzeitig schaffen wir klare Spielregeln für faire Werbung und ehrlichen Wettbewerb.”

In den Jubel wollen die Grünen nicht einstimmen. Umweltsprecher Lukas Hammer betonte: “Wer Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung schützen will, kann Greenwashing nicht noch drei Jahre lang dulden. Die neuen Regeln sind überfällig – und sie müssen rasch gelten.” Jeder zusätzliche Tag ohne wirksame Regeln sei ein Wettbewerbsvorteil für jene Unternehmen, die Nachhaltigkeit nur vortäuschen.

Umweltschützer enttäuscht

Wenig Grund für Lob sieht auch Greenpeace. Die Umweltschützer kritisieren eine zu lange Übergangsfrist von drei Monaten, dies sei europarechtswidrig. Außerdem fehle es im UWG an Klagemöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Zudem fehle die Anerkennung der Gefahren des Greenwashings für den Klima-, Arten- und Verbraucherschutz.