Verdächtiger Internist in der Schweiz in Untersuchungshaft

24.07.2026 • 11:10 Uhr
Verdächtiger Internist in der Schweiz in Untersuchungshaft

Jener Grazer Internist, gegen den wegen Missbrauchs und heimlicher Videoaufnahmen in der Ordination ermittelt wird, ist in der Schweiz festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich bestätigte diese Information, die am Freitag einem Bericht der “Kronen Zeitung” zu entnehmen war. Weitere Details würden aber weder bestätigt noch dementiert, so die Behörde gegenüber der APA.

Seit Herbst 2025 wird gegen den Mediziner ermittelt, nachdem ein Rechtshilfeersuchen der Schweizer Justizbehörden in Graz eingetroffen war. Der 65-jährige Beschuldigte hat sowohl in Graz als auch in der Schweiz eine Praxis betrieben, wurde aber mit einem Berufsverbot belegt, nachdem die Ermittlungen gegen ihn angelaufen waren. Er soll zumindest acht Patientinnen sediert, missbraucht und bei Untersuchungen heimlich gefilmt haben, eine davon war sogar noch minderjährig.

Zürcher und steirische Behörden im Austausch

Bei ihm wurden mehrere Datenträger sichergestellt. Auf dem gesichteten Material seien auch noch mehrere bisher nicht namentlich bekannte Opfer zu sehen. Dass der Internist, der offenbar seit 2012 heimlich Aufnahmen angefertigt haben soll, sogar mehrere Kameras, teilweise in Taschentücherboxen versteckt, in seiner Ordination positioniert hatte, bestätigten die Behörden bisher nicht. Laut dem Bericht der “Kronen Zeitung” habe er auch noch trotz Berufsverbot in der Schweiz ordiniert. Eine Ermittlerin soll sich als Patientin ausgegeben und ihn so überführt haben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft in Zürich allerdings nicht.

In einer schriftlichen Stellungnahme der Schweizer Behörde wurde aber erklärt, dass sich der 65-jährige Österreicher, ein Gastroenterologe, seit Anfang Juli in Zürich in Untersuchungshaft befindet. Gegen ihn wird offiziell wegen des “Verdachts auf Schändung, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und weitere Delikte zum Nachteil von Patientinnen in seiner Zürcher Praxis” ermittelt. Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich und der Steiermark stünden im Austausch miteinander. “Mit Blick auf das laufende Verfahren äußern wir uns nicht weiter”, so die Staatsanwaltschaft.