Vereitelter Swift-Attentäter klagte Disney: abgewiesen
Beran A., der im Sommer 2024 ein Attentat auf eines von drei in Wien geplanten Konzerten von Taylor Swift geplant hatte, ist am Mittwoch mit einer Klage gegen den Medienriesen Walt Disney am Landesgericht Wien abgeblitzt. Er hatte Entschädigung gefordert, weil in einer Doku über die Popdiva für wenige Sekunden seine Wohnadresse zu sehen war und er sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Nur: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung saß Beran A. längst in U-Haft.
Er wurde wenige Tage vor dem Konzert, am 7. August 2024, inhaftiert. Im Mai wurde er am Ende eines Prozesses, in dem nicht nur das geplante Attentat auf das Konzert – zu dem er geständig war – sondern auch Beihilfe zum terroristischen Mord in Mekka Thema waren, nicht rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt. Bei seiner Einvernahme am Landesgericht Wiener Neustadt hatte der heute nicht anwesende Beran A. auch betont, er habe vor der Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) “wie ein Held” dastehen und “berühmt” werden wollen.
“Der wird die nächsten Jahre nicht dort wohnen”
Ulrike Zeller, Beran A.s Anwältin, sah durch die Veröffentlichung der Adresse die “Sicherheitsinteressen” ihres Mandanten und dessen Eltern verletzt. “Seine Tat hat viel Empörung verursacht”, so Zeller. Die Doku habe die Adresse einem Millionenpublikum “auf dem Silbertablett” geliefert. Dem widersprach Georg Kresbach, der Disney in diesem Prozess vertrat. “Der Antragsteller hat sich durch seine Tat zum Teil der Öffentlichkeit gemacht.”
Dieser Logik folgte auch die Richterin: “Der wohnt dort nicht, der hat seit zwei Jahren nicht mehr dort gewohnt und der wird auch die nächsten Jahre nicht dort wohnen.” Aber selbst wenn: “Der Wohnsitz gehört nicht zum höchstpersönlichen Lebensbereich.” Den Eltern wurde hingegen bereits im Vorfeld eine Entschädigung von je 3.000 Euro bezahlt und die Sequenz am 12. Mai, etwa ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung und zwei Wochen nach Kontaktaufnahme, gelöscht.
Darüber hinaus wurde in dem Video, das entgegen Zellers Wünschen vor Medienvertretern gezeigt wurde, Beran A.s Name nicht genannt. Auch sei er alleine durch die Doku nicht identifizierbar, begründete die Richterin. Der Antragsteller hat die Verfahrenskosten zu ersetzen, Zeller meldete volle Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.