Verhandlung zu Geschlechtsidentität von Ex-Rotlicht-Größe

03.11.2026 • 17:33 Uhr
Verhandlung zu Geschlechtsidentität von Ex-Rotlicht-Größe

Ohne Ergebnis ist am Dienstag die Verhandlung über die Geschlechtsidentität der Ex-Rotlicht-Größe Waltraud bzw. Walter P. am Wiener Landesverwaltungsgericht zu Ende gegangen. Der als Walter geborene frühere Stundenhotel-Betreiber hatte vor rund zwei Jahren seinen Personenstand auf weiblich ändern lassen, was die zuständige MA 63 aber mittlerweile wieder rückgängig gemacht hat. Gegen diesen Vorgang legte P. Widerspruch ein, über den das Verwaltungsgericht nun entscheiden muss.

Brisanz gewinnen die Vorgänge unter anderem, weil P. im Dezember 2025 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden ist. Weitere zwölf Monate aus einer vorangegangenen Verurteilung nach dem Verbotsgesetz lebten auf, sodass insgesamt 32 Monate zu verbüßen sind.

Anfang Oktober hieß es, die verurteilte Person habe vom Wiener Landesgericht eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Binnen eines Monats ab Zustellung sollte Waltraud P. eine Zelle in der Justizanstalt (JA) Josefstadt beziehen. “Dass eine Frau dort gut aufgehoben ist, wage ich zu bezweifeln”, meinte dazu damals Nikolaus Rast, der Rechtsvertreter der Ex-Rotlicht-Größe. Rast hat daher einen Fußfessel-Antrag eingebracht. “Über den Antrag wurde noch nicht entschieden”, erklärte Rast damals, geändert hat sich daran bisher nichts.

Personenstand auf weiblich geändert

Walter P. hatte seinen Personenstand ändern lassen, nachdem er 2023 nach einer Verurteilung wegen Betrugs eine Strafe antreten hätte sollen, wobei er ein Gutachten über seine angebliche Transidentität vorlegte. Rast erklärte dazu im Oktober, bei Walter P. wären sämtliche gesetzlichen Auflagen für die Änderung des Personenstands auf weiblich erfüllt.

In Österreich muss allerdings belegt sein, dass man stabil in einem anderen Geschlecht lebt, ehe man dahingehend eine Änderung vornehmen lässt. Daran bestehen bei Waltraud P. offenbar erhebliche Zweifel. Die für den Personenstand zuständige Magistratsabteilung (MA 63) hatte im Dezember 2025 dann den Geschlechtseintrag von weiblich auf männlich berichtigt, wie auch der Richter am Verwaltungsgericht während der Verhandlung ausführte. Die Behörde sei von einem “fehlerhaften Eintrag” ausgegangen. P. hat ebendiesen Bescheid angefochten.

Die Motivfrage zur Änderung des Geschlechts auf “weiblich” war auch am Dienstag Thema vor Gericht. P. erklärte, dass dieser Schritt nichts mit seinen Verurteilungen zu tun gehabt habe. Zum Zeitpunkt des Antrags sei überdies keine Gefängnisstrafe zur Debatte gestanden, verwies er auf den erst Ende 2025 erfolgten neuerlichen Schuldspruch.

Verwaltungsgericht soll klären, ob es sich um Transperson handelt

Die Klärung vor dem Wiener Landesverwaltungsgericht, ob es sich tatsächlich um eine Transperson handelt, wird nun laut dem Richter frühestens in ein oder zwei Wochen erfolgen. Erst dann werde entweder ein schriftlicher Entscheid ergehen oder eine allfällige weitere Beweisaufnahme erfolgen, sagte er.

Seitens P. wurde am Dienstag u.a. die Begutachtung durch einen weiteren Sachverständigen beantragt. Denn während zuvor eingeholte Gutachten die Identität als weiblich bestätigten, ging ein vom Verwaltungsgericht eingeholtes Gutachten nicht im Sinn von P. aus.

Antrag auf neuerliche Begutachtung

An der Gutachterin, die im Auftrag des Verwaltungsgerichts tätig wurde, übte P. am Dienstag Kritik. Diese sei nicht auf Geschlechtsidentität, sondern auf Waffenrecht spezialisiert. Melanie Kolar von der Anwaltskanzlei Rast, die P. am Dienstag vertrat, beantragte daher, dass ein weiteres Gutachten idealerweise von einem psychiatrischen Sachverständigen mit “spezialisiertem Fachwissen bezüglich Geschlechtsidentitäten” durchgeführt werden soll.

Auch wurde seitens der Anwältin der Antrag gestellt, die Einvernahme jener vier Personen, die bisher Gutachten zur Geschlechtsidentität von P. durchgeführt haben, durchzuführen. Der Richter erklärte, er werde sich die Beweisanträge “durch den Kopf gehen lassen”. Der Entscheid ergehe in jedem Fall schriftlich. Auch verwies er darauf, dass dem Verwaltungsgericht im Bereich der Psychiatrie außer der schon zu Rat gezogenen Gutachterin keine weiteren Sachverständigen zur Verfügung stünden. Eine Einholung eines Gutachtens bei einer anderen Fachkraft werde für den Antragsteller bzw. die Antragstellerin mit Kosten verbunden sein, betonte er.

Auch die medialen Auftritte von P., die in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt hatten und die laut den Aussagen des Richters zur Rückabwicklung des Geschlechtseintrages beitrugen, waren am Dienstag Thema vor Gericht. “Ich würde das aus heutiger Sicht nie wieder machen”, meinte P., und gab an, auch ein “Briefing” etwa für einen Auftritt in einer Talkshow erhalten zu haben. Für Interviews in der Kronen Zeitung habe P. außerdem “6.000 Euro” erhalten, so die Aussage vor Gericht – Ziel sei es u.a. gewesen, für die damals minderjährigen Kinder Geld zu “lukrieren”, verwies P. etwa auf Kosten für Sprachreisen. Seitens der Kronen Zeitung wollte man dazu auf APA-Anfrage keine Stellungnahme abgeben.

Verurteilung zuletzt wegen NS-Wiederbetätigung

Zuletzt wurde Waltraud P. verurteilt, weil er zwischen 2015 und 2023 als Walter in WhatsApp-Chatgruppen Bilder von Adolf Hitler und dazugehängte Texte bzw. Kommentare verbreitet hatte, mit denen Hitler und der Nationalsozialismus glorifiziert wurden. Zusätzlich wurden antisemitische, die Massenvernichtung der Juden und weitere Verbrechen des NS-Regimes verhöhnende und gutheißende Nachrichten versendet. Dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist Walter bzw. Waltraud P. aufgrund von Kontakten zu führenden Mitgliedern der österreichischen Neonazi-Szene seit Längerem bekannt.