VfGH sieht Gesetzwidrigkeit bei Bejagung von Goldschakal

19.10.2026 • 13:52 Uhr

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die ganzjährige Bejagung des Goldschakals in Tirol in einer Entscheidung von Ende September für gesetzwidrig erklärt. Das Höchstgericht hob eine Bestimmung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz auf, die eben diesen ganzjährigen Abschuss erlaubte, wurde der APA eine Mitteilung von Tierschutz Austria bestätigt. Die Landesregierung müsse die Aufhebung unverzüglich kundmachen, hieß es in der vorliegenden Entscheidung.

Letztere erfolgte nach einem Antrag des Tiroler Landesverwaltungsgerichts, der wiederum auf eine vorangegangene Beschwerde von Tierschutz Austria zurückzuführen ist. Es seien im Verordnungsakt weder zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung noch an späterer Stelle “nachweisliche Erhebungen zu einem günstigen Erhaltungszustand des Goldschakals, auf Basis einer fortlaufenden und systematischen Überwachung dieser Art, dokumentiert”, begründete der VfGH die Aufhebung vor allem. Die verordnungserlassende Behörde hätte daher bereits im Zuge der vorletzten Verordnungsnovelle Erhebungen zum Erhaltungszustand des Goldschakals durchführen müssen. Auch durch die aktuelle Novelle sei dieser Mangel nicht behoben worden. Dabei hätte man insbesondere dokumentieren müssen, auf welchen Grundlagen man weiter davon ausgehe, dass die Bejagung einem “günstigen Erhaltungszustand der Art nicht entgegensteht.”

“Eine geschützte Tierart darf nicht einfach ganzjährig zum Abschuss freigegeben werden, wenn nicht einmal bekannt ist, wie es um ihren Bestand steht. Der Verfassungsgerichtshof hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben”, zeigte sich Ex-Grünen-Spitzenpolitikerin Madeleine Petrovic, nunmehr Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins/Tierschutz Austria, in einer Aussendung am Montag zufrieden. Der Goldschakal sei in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gelistet. Seine Bejagung dürfe die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht gefährden. Doch Österreich verfüge über kein ausreichendes systematisches Monitoring, erklärte Petrovic. Im jüngsten FFH-Bericht habe Österreich den Erhaltungszustand des Goldschakals sowohl in der kontinentalen als auch in der alpinen Region als “unbekannt” gemeldet.

Bejagung müsse “obsolet” sein

“Die Tiroler Landesregierung hat im Verfahren selbst bestätigt, dass keine entsprechenden Bestandserhebungen durchgeführt wurden. Die Bejagung des Goldschakals muss damit obsolet sein, da sich die Beutegreifer durch ihre dichteabhängige Regulation selbst regulieren. Wir fordern ein FFH-konformes Monitoring”, mahnte Petrovic ein. Tierschutz Austria brachte zudem die Relevanz von Goldschakalen ins Treffen: Durch das schnelle Fressen von Aas dämme dieser die Verbreitung von Krankheitserregern und Seuchen im Wald und in Kulturlandschaften ein. Seine “ökologische Relevanz” zeichne sich vor allem dadurch aus, dass er eine Nische zwischen dem kleineren Rotfuchs und dem größeren Grauwolf besetzt.

Land prüft Bejagung

“Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind zu respektieren und entsprechend umzusetzen”, reagierte unterdessen das Land in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Ausschlaggebend für die Aufhebung sei das zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung Anfang 2024 unzureichende Monitoring des Goldschakals gewesen. “Dieses wurde zwischenzeitlich wesentlich verbessert”, betonte man. Auf Basis der “nunmehr verfügbaren Daten” werde aktuell geprüft, “ob und in welchem Umfang eine Bejagung des Goldschakals weiterhin rechtlich möglich ist”, erklärten die Verantwortlichen.