VfGH verhandelt über Messenger-Überwachung

22.06.2026 • 14:33 Uhr

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich am Montag in einer öffentlichen Verhandlung mit der Messenger-Überwachung beschäftigt. FPÖ und Grüne hatten sich mit einer Beschwerde an das Höchstgericht gewandt, um die von der Regierung beschlossene Regelung zu kippen. Das Gesetz komme mit “massiven Grundrechtseingriffen” daher und sei so nicht tragbar, sagte Anwalt Michael Rohregger. Die Bundesregierung sieht die Maßnahme als notwendig an, um Gefahren vorzubeugen.

“Das Ziel ist überhaupt nicht zu beanstanden”, sagte Rohregger. Im Wesentlichen habe sich gegenüber der 2019 aufgehobenen Vorläuferbestimmung des “Bundestrojaners” nichts verändert. Die Koalition habe nun ein paar Dinge adaptiert, dagegen gebe es auch keine Einwände. Dennoch dürfe das Vorhaben nicht erlaubt werden. Es handle sich um eine “bislang unvergleichlich invasive Maßnahme”, so Rohregger.

Bedenken gebe es vor allem auf technischer Ebene. Um Daten auswerten zu können, müsse man in Programme großer Firmen eindringen, also Fehler ausnützen, “die den Anbietern noch nicht bekannt sind”. Das sei sehr aufwendig und würde sich letztlich nicht auf Chatnachrichten beschränken, sagte der Rechtsanwalt. FPÖ und Grüne sehen in der Messenger-Überwachung einen “Etikettenschwindel” und befürchten die Überwachung ganzer Geräte. Entsprechende Software müsste bei zweifelhaften Anbietern eingekauft werden, Beispiele aus anderen Staaten würden all diese Bedenken bestätigten.

Staatsschutz will mehr Befugnisse

Die Leiterin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Sylvia Mayer sprach hingegen von der “unbedingten Erfordernis”, die Ermittlungsmöglichkeiten auszudehnen. Es gebe fundamentale Bedrohungen für die Sicherheit im Land, dagegen müsse der Verfassungsschutz vorgehen. Die Kommunikation gefährlicher Personen erfolge heute fast ausschließlich über Messenger-Dienste, so Mayer. Darauf müsse man reagieren. Entsprechende Lösungen würden existieren und seien technisch umsetzbar, war sie überzeugt.

Als Auskunftsperson geladen war der Universitätsprofessor Edgar Weippl. Eine Software ausschließlich auf bestimmte Inhalte auszurichten, sei technisch prinzipiell möglich, sagte er. Ob sich der Hersteller daran halte, sei jedoch eine andere Sache. “Das zu überprüfen ist tatsächlich sehr schwer”, so Weippl. DSN-Direktorin Mayer betonte, dass der Abgriff auf einzelne Anwendungen und einen konkreten Zeitraum beschränkt werden könne.

Entscheidung nicht vor Herbst

Die zwölf anwesenden Richterinnen und Richter des VfGH interessierten sich in ihren Nachfragen u. a. für konkrete rechtliche Grundlagen der Maßnahmen. Mit den Antworten der Regierungsvertreter schienen sie nicht immer zufrieden. Auch technische Grundlagen, Daten- und Rechtsschutz waren Thema. Der VfGH hatte dazu eine Reihe an Fragen ausgearbeitet. In den nächsten Wochen wird er den Fall intern weiter behandeln. Das Ergebnis wird dann mündlich oder schriftlich verkündet, mit einer Entscheidung ist nicht vor Herbst zu rechnen.

In der Causa geht es um die von den Regierungsparteien beschlossene Möglichkeit der Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp und Signal: Das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) ermächtigt Behörden, bei begründetem Verdacht elektronische Nachrichten zu überwachen. Nach Jahren der Diskussion war die Messenger-Überwachung Anfang Juli des vergangenen Jahres vom Nationalrat ermöglicht worden.