Eineinhalb Jahre unbedingt für 16-jährigen Syrer in Wien

03.08.2026 • 13:29 Uhr

Zum bereits vierten Mal ist am Montag am Wiener Landesgericht ein erst 16-jähriger Syrer von einem Strafgericht verurteilt worden. Diesmal setzte es wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung eineinhalb Jahre unbedingte Haft. Das Gericht ging davon aus, dass der Bursch aus Wut einem jüngeren Cousin den Unterkiefer gebrochen hatte, weil ihn der 15-Jährige im vorangegangenen Verfahren wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls als Zeuge belastet und gegen ihn ausgesagt hatte.

Seine neuerliche, diesmal mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe verbundene Verurteilung ließ bei dem 16-Jährigen die Emotionen durchgehen. “Sie haben gerade das Leben eines Jugendlichen zerstört!”, rief er während der Urteilsverkündung in erstklassigem Deutsch. Nachdem ihm der vorsitzende Richter erklärt hatte, dass zusätzlich zur ausgesprochenen Strafe zwei zur Bewährung ausgesetzte Monate aus der allerersten Verurteilung sowie ein Monat aus einer vorzeitigen bedingten Entlassung widerrufen wurden und daher insgesamt 21 Monate zu verbüßen sind, zuckte der 16-Jährige aus. In einer Mischung aus Wut und Verzweiflung schlug er mehrmals mit der Faust auf den Tisch vor dem Anklagestuhl: “Herr Richter, das ist Unrecht, was Sie machen!” Er habe “nichts gemacht” und wolle “nicht unschuldig sitzen”, insistierte der 16-Jährige, ehe er heftig zu weinen begann und von einem Justizwachebeamten Handschellen angelegt bekam.

Urteil nicht rechtskräftig

Die in den Zuschauerreihen anwesende Mutter des 16-Jährigen bekam ebenfalls einen Weinkrampf. Sie ging auf die Knie vor ihrem Sessel und schluchzte, wobei sie von ihrem Ehemann getröstet wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Ernst Schillhammer erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Erstmals war der Angeklagte im Februar 2025 verurteilt worden. Für eine versuchte Nötigung und eine Körperverletzung bekam er zwei Monate auf Bewährung. Im Dezember 2025 setzte es dann ein Jahr auf Bewährung für einen Raub und einen versuchten Einbruchsdiebstahl. Zuletzt wurde der Syrer im vergangenen März wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls zu 15 Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt verurteilt.

Sein Cousin hatte ihn in diesem Verfahren belastet. Bereits Ende April wurde der 16-Jährige vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.

Am 19. Juni traf er sich mit dem Cousin, der ihn “verraten” hatte und zwei weiteren Burschen zum Chillen an einem Badeteich bei der Krieau in Wien-Leopoldstadt. Laut Anklage näherte sich der 16-Jährige dem auf einer Bank sitzenden 15-Jährigen und trat diesem ohne Vorwarnung mit dem rechten Fuß ins Gesicht. Als der Jugendliche von der Bank fiel, soll sich der 16-Jährige auf ihn gestürzt und ihm noch mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst haben. Die zwei Freunde mussten ihn wegziehen, sonst wären die Gewalttätigkeiten weitergegangen, hatte die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung ausgeführt. Der 15-Jährige erlitt einen Bruch des Unterkiefers, der operiert werden musste.

Angeklagter verantwortete sich mit “Spaßraufen”

Der Angeklagte behauptete, es habe sich um “Spaß” gehandelt, er habe seinen Cousin nicht verletzen wollen. “Wir machen das öfters. Das ist halt normales Ringen. Spaßraufen.” Bezogen auf die inkriminierte Verletzung wisse er nicht, “wie das passiert ist. Ich war nicht bei meinen Sinnen.” Er sei durch Alkohol, Tabletten und Cannabis beeinträchtigt gewesen.

Racheaktion sei das keine gewesen, versicherte der Angeklagte: “Ja, er hat mich verraten. Aber wir haben uns ausgeredet.” Er sei nicht böse auf seinen Cousin gewesen: “Er ist wie ein Bruder für mich.” Außerdem sei die Zeit im Gefängnis nicht so schlimm gewesen: “Zwei Monate sind nix”.

Der 16-Jährige hatte den unbedingten Strafteil aus seiner bis dahin letzten vorangegangenen Verurteilung nicht zur Gänze verbüßt. Nach zwei Monaten war er vorzeitig bedingt entlassen worden.