Weiterer Mann sollte bei tödlichem Missbrauch dabei sein

10.09.2026 • 11:59 Uhr
Weiterer Mann sollte bei tödlichem Missbrauch dabei sein

Im Fall eines 51-Jährigen, der seiner Ehefrau bei sexuellen Missbrauchshandlungen tödliche Verletzungen zugefügt haben soll, gibt es einen dritten Mann, der am Tatabend teilnehmen sollte. Das bestätigte am Donnerstag eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels der APA nach einem Bericht der “Kronen Zeitung”. Der Mann sei aber nicht am Tatort erschienen. Dazu, ob es weitere Tatverdächtige gebe, halten sich die Ermittlungsbehörden bedeckt.

Nur so viel: Es bestehe der Verdacht, dass es allenfalls zu weiteren Tathandlungen mit weiteren Verdächtigungen und allenfalls auch gegen Geld gekommen sein könnte. Das dürften Chats nahelegen. Für die beiden in Untersuchungshaft sitzenden Männer wurden psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben.

Auch Ex-Frau berichtete über schwere Misshandlungen

Die “Krone” berichtete am Donnerstag auch, dass die Ex-Frau des Hauptverdächtigen über schwere Misshandlungen erzählt habe. Der Mann sei unbescholten, aber “den Strafverfolgungsbehörden bekannt” gewesen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels dazu. Näher wollte sie darauf nicht eingehen, auch nicht auf die Frage, ob die Ex-Frau vernommen worden sei oder werde, oder ob die Tochter des Hauptverdächtigen und der Getöteten ebenfalls Gewalt oder Missbrauch erfahren haben könnte.

Das 40-jährige Opfer war am 26. Juni mit stark blutenden Wunden in seinem Wohnhaus in Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) aufgefunden worden. Die Rettung konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Aufgrund der Verletzungen wurde eine Obduktion angeordnet, die das ganze Ausmaß zutage brachte.

Zwei Verdächtige in Haft

Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, habe es gemeinsame sexuelle Handlungen des 51-jährigen Ehemanns und eines zweiten gleichaltrigen Verdächtigen an dem zu diesem Zeitpunkt “schwerst alkoholisierten und daher wehrlosen” Opfer gegeben, so die Staatsanwaltschaft. Beide Männer sind in Haft. Der zweite Täter könne aber mit jenen Handlungen, die schließlich zum Tod der Frau geführt haben, nicht in Zusammenhang gebracht werden – diese werden also dem Ehemann zugeschrieben.

Der zweite Täter ist laut Staatsanwaltschaft geständig und reuig. Gegen ihn wird in zwei Fällen wegen Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person – einmal wegen einer für das Opfer besonders erniedrigenden Tatbegehung – ermittelt. Der Strafrahmen dafür liegt zwischen fünf und 15 Jahren. Gegen den Ehemann, der bisher zu den Vorwürfen aktuell schweigt, wird wegen Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person mit Todesfolge ermittelt. Dieser Tatbestand hat den gleichen Strafrahmen wie Mord – zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Ob es letztendlich doch noch zu einer Mordanklage kommen könnte, ist derzeit offen und dürfte wohl davon abhängen, ob man dem Mann zumindest den bedingten Vorsatz nachweisen kann.

Verschärfung Sexualstrafrecht geplant

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte in einem Interview mit der “ZIB2” an, das Sexualstrafrecht verschärfen zu wollen. Zur Evaluierung und Weiterentwicklung wird noch im September eine Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit beginnen, bestätigte das Ministerium am Donnerstag gegenüber der APA. Geklärt werden soll, ob hinsichtlich Missbrauchsdarstellungen gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe. Auch Strafbestimmungen gegen Deepfakes seien neu zu regeln. “Das werden wir jetzt in Angriff nehmen”, sagte Sporrer.