Misshandlungsprozess gegen zwei Mütter: Jahrelange Haft

Am Landesgericht Feldkirch ist der Prozess gegen zwei Frauen zu Ende gegangen, denen jahrelange Gewalt gegen ihre Töchter vorgeworfen wird.
Am Landesgericht Feldkirch wurde heute der Prozess gegen zwei miteinander verschwägerte Frauen fortgesetzt, denen fortgesetzte Gewaltausübung gegen ihre Töchter vorgeworfen wird. Am Vormittag wurde zunächst – erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ein weiteres Video einer kontradiktorischen Einvernahme eines mutmaßlichen Opfers abgespielt. Anschließend machte die Rechtsvertreterin der drei Töchter Teilschmerzengeld in Höhe von jeweils 15.000 Euro gegenüber den beiden Angeklagten geltend. Zudem beantragte die Opfervertreterin, die Haftung für sämtliche künftigen Folgen und Schäden festzustellen. Ein Antrag der Zweitangeklagten auf Einvernahme weiterer Zeugen wurde abgewiesen.
Tonbandaufnahme
Die Staatsanwaltschaft verwies in ihrem Schlussvortrag darauf, dass die Angeklagten in der Hauptverhandlung noch weniger eingeräumt hätten als bei der Polizei und sich in ihren Aussagen widersprächen. Als wesentliches Beweismittel wurde auch eine Tonbandaufnahme aus einer Spielgruppe genannt, auf der die Erstangeklagte davon spricht, von ihrer Schwägerin gezwungen worden zu sein, ihre Kinder zu schlagen. Die Schilderungen der Opfer seien in wesentlichen Punkten ähnlich, ohne abgesprochen zu wirken.

Opfervertreterin: “Gesamte Kindheit geraubt”
Die Privatbeteiligtenvertreterin zeigte sich überzeugt, dass die vorgeworfenen Taten passiert seien. Die Gewalt habe den drei Mädchen ihre gesamte Kindheit geraubt und bei ihnen Angstzustände sowie seelische Schmerzen verursacht.Die Zweitangeklagte sei die treibende Kraft gewesen, dies entschuldige die Erstangeklagte aber nicht. Deren Darstellung als Opfer der Schwägerin sei nicht glaubwürdig, weil die Gewalt auch nach dem Ende des gemeinsamen Haushalts weitergegangen sein soll. Das Helfersystem habe versagt. Es sei zudem nachvollziehbar, dass Gewalt innerhalb einer Familie nicht während der Besuche von Familienhelfern geschehe. Hinweise auf Gewalt habe es aber sehr wohl gegeben. Diese seien unter anderem in einem IFS-Bericht und einem psychologischen Gutachten dokumentiert.
Verteidiger fordern Freisprüche
Der Verteidiger der Erstangeklagten, Gerd Endrich, stellte die Frage, warum die Töchter ihre Mutter so ma1ssiv belasten. Als mögliches Motiv nannte er fehlende Zuwendung oder die Auseinandersetzung um die Gemeindewohnung. Seine Mandantin habe eingeräumt, überfordert gewesen zu sein, die vorgeworfenen Taten aber nicht begangen. Die Zweitangeklagte habe die Erziehung an sich gerissen und seine Mandantin unter Druck gesetzt. Ob die Taten tatsächlich so passiert seien, müsse das Gericht entscheiden. Die Aussagen der beiden Töchter der Erstangeklagten seien zudem auffallend deckungsgleich. Endrich forderte einen Freispruch.

Patrick Beichl, der Verteidiger der Zweitangeklagten, räumte psychische Gewalt, Liebesentzug und andere problematische Erziehungsformen ein. Diese seien jedoch nicht Gegenstand der Anklage. Er betonte, den Opfern grundsätzlich zu glauben, stellte aber die Frage, ob es sich bei allen Aussagen um eigene Erinnerungen oder teilweise um übernommene Schilderungen handle. Im Akt müsse vieles hinterfragt werden, Details seien entscheidend. Beichl verwies zudem auf Widersprüche in den Einvernahmen und auf Gespräche mit mehreren Hilfsinstitutionen, bei denen es nach deren Angaben keine entsprechenden Auffälligkeiten gegeben habe.
Das Urteil
Das Gericht sah es als erweisen an, dass beide angeklagten Frauen ihre insgesamt drei Töchter jahrelang körperlich misshandelt haben.”Wir haben keinen Zweifel an ihrer Schuld”, so der Vorsitzende Richter Wehinger. Sie wurden der fortgesetzter Gewaltausübung, Freiheitsentziehung und Körperverletzung in mehreren Qualifikationen schuldig gesprochen. Die Erstangeklagte wurde zu sechs Jahren, die Zweitangeklagte zu sieben Jahre Haft. Der gesetzliche Strafrahmen beträgt fünf bis 15 Jahre Haft. Das Gericht sprach den drei Opfern jeweils von beiden Angeklagten zu zahlende Beträge zwischen 5000 und 10.000 Euro zu. Zudem stellte es die Haftung der Angeklagten für künftige Folgen und Schäden fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schwere Vorwürfe
Mehr als zehn Jahre sollen drei Mädchen immer wieder geschlagen, gedemütigt und misshandelt worden sein. Die Taten ereigneten sich in zwei Vorarlberger Gemeinden sowie in Tirol. Die Vorwürfe reichen von Schlägen mit einem heißen Kochlöffel und dem Ziehen an Haaren und Ohren bis zum Auswaschen des Mundes mit Kernseife. Die Mädchen sollen zudem im Badezimmer eingesperrt, im Dunkeln allein gelassen und kalt abgeduscht worden sein. In einem Fall sollen einem der Mädchen mit einer Kette zwei Zähne ausgeschlagen worden sein. In einem anderen Fall soll eine Tür mutwillig zugeschlagen worden sein, während sich die Finger eines Kindes dazwischen befanden.

Angeklagte bekannten sich nicht schuldig
Die Erstangeklagte räumte lediglich ein, ihre Töchter gegen deren Willen kalt beziehungsweise lauwarm abgeduscht zu haben. Sie bestritt jedoch, sie geschlagen oder anderweitig Gewalt gegen sie ausgeübt zu haben. Mehrere der Vorwürfe schrieb sie ihrer Schwägerin zu. Diese habe ihre Töchter immer wieder mit einem Kochlöffel geschlagen. Sie habe auch gesehen, wie ihrer Tochter mit einer Kette zwei Zähne ausgeschlagen worden seien. „Sie hat gesagt, misch dich nicht drein. Ich hatte Angst vor ihr“, sagte die 50-Jährige. Sie behauptete zudem, selbst von ihrer Schwägerin geschlagen worden zu sein. Dass ihre eigenen Töchter sie mit ihren Aussagen belasten, erklärte die Erstangeklagte mit einem möglichen Racheakt. Ihr Verteidiger Gerd Endrich verwies auf die Abhängigkeit seiner Mandantin von ihrer Schwägerin und forderte einen Freispruch.
“War keine gute Mama”
Auch die 47-jährige Zweitangeklagte wies die Vorwürfe zurück. Ihren Erziehungsstil bezeichnete sie als „konsequent und streng“. Fernsehverbot, Hausarrest oder ein weggenommenes Handy seien für sie Erziehungsmaßnahmen gewesen. Zwei Ohrfeigen gegen ihre eigene Tochter räumte sie ein. „Ích war keine gute Mama, nachdem mein Mann von heute auf morgen gestorben ist. Ich hatte mit mir selbst zu kämpfen. Mir ist ein paar Mal die Hand ausgerutscht, aber ich habe sie nie misshandelt.“