Mit 1,6 Promille in Nachtrufbus gekracht: Lenkerin vor Gericht

Frontalunfall nach Discobesuch – Studentin zeigte sich reumütig, Gericht verhängte bedingte Haftstrafe.
Nach einem Disco-Besuch, mehreren alkoholischen Getränken und einer folgenschweren Autofahrt muss sich eine Studentin (22) aus dem Oberland am Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Angeklagten werden grob fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen. Sie bekannte sich vor Richterin Sabrina Tgawercher schuldig.
Der Unfall ereignete sich am 16. Mai dieses Jahres in Göfis. Die Studentin war nach Mitternacht mit drei Mitfahrern im Pkw von Rankweil in Richtung Göfis unterwegs. Laut Anklage fuhr sie mit überhöhter Geschwindigkeit und in alkoholisiertem Zustand. Als sie kurzfristig in die Abzweigung einbiegen wollte, geriet ihr Wagen auf der regennassen Fahrbahn ins Rutschen und kollidierte frontal mit einem entgegenkommenden Nachtrufbus kollidiert sein.
Dessen Lenker erlitt einen Bruch der rechten Speiche und Elle, Brüche an beiden Daumen und an der Basis des rechten Zeigefingers sowie ein Hämatom im Gesicht. Ein Fahrgast des Kleinbusses zog sich eine Verstauchung der Halswirbelsäule zu.
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Vor der Fahrt hatte die Angeklagte nach eigenen Angaben vier gespritzte Weine und einen Jägermeister getrunken. Der Alkoholtest nach dem Unfall ergab rund 1,6 Promille. Richterin Tagwercher hielt ihr angesichts dieses Wertes vor, dass es mehr Alkohol gewesen sein müsse. „Ich habe die Wirkung falsch eingeschätzt, vielleicht auch, weil ich vorher gegessen hatte“, erklärte die Studentin. Ihr sei klar, dass die Fahrt „ein großer Fehler“ gewesen sei.
Die Verteidigung betonte, der Angeklagten sei bewusst, dass ihr Verhalten weit von jenem entfernt gewesen sei, das von einem Autofahrer erwartet werde. Trotz des Schuldbekenntnisses stellte die Verteidigung allerdings infrage, ob der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit erfüllt ist.
Die Angeklagte entschuldigte sich bei allen Beteiligten. Eine Frau, die sich bei dem Unfall leicht verletzt hatte, forderte 500 Euro Teilschmerzengeld. Noch im Gerichtssaal wurden ihr 700 Euro ausgehändigt. Der Chauffeur des Nachtrufbusses bekam bereits 5000 Euro, ein Zivilverfahren ist noch anhängig. Im Strafverfahren selbst wurden ihm 500 Euro als Teilschmerzengeld ausgehändigt.
Das Urteil
Die 22-Jährige wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Richterin Tagwercher verhängte drei Monate bedingte Haft eine Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro).
Richterin Sabrina Tagwercher führte bei der Urteilsverkündung die schwere Alkoholisierung vor Augen. Es sei Glück und Zufall gewesen, dass bei dem Unfall nicht alle Beteiligten verletzt worden seien. „Es kann auch Todesopfer geben“, hielt sie der Angeklagten vor. Sie wolle nicht wissen, wie es der Angeklagten gehen würde, wenn sie für den Tod eines anderen Menschen verantwortlich wäre. Die Richterin hoffe, dass der Unfall eine große Lehre gewesen sei und die Studentin nie wieder in einem solchen Zustand fahre.
Mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit. Sie hatte weder gerichtliche Vorstrafen noch Verwaltungsstrafen. Auch ihr reumütiges Geständnis wurde berücksichtigt. Erschwerend wirkten sich das Zusammentreffen mehrerer Vergehen, die verletzten Personen und die Höhe der Alkoholisierung aus. Eine unbedingte Freiheitsstrafe erachtete das Gericht als zu streng. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.