Zeugen im Wiener Folter-Prozess schilderten massive Gewalt

29.06.2026 • 13:36 Uhr

Am zwölften Verhandlungstag im Prozess gegen zwei frühere Vertreter des Regimes des Ende 2024 gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad sind am Montag zwei Betroffene zu ihren Gewalterfahrungen im Gefängnis in Raqqa vernommen worden. Der Ex-Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes und der frühere Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa müssen sich wegen Folter und weiteren schweren Straftaten an insgesamt 21 Zivilisten am Wiener Landesgericht verantworten.

Zu den Betroffenen zählte ein syrisches Brüderpaar. Sie hatten sich Anfang 2012 im Alter von 17 bzw. 19 Jahren in Raqqa an Protesten gegen das Assad-Regime beteiligt. Sie wurden auf der Straße festgenommen, zunächst zum militärischen Geheimdienst verbracht und in weiterer Folge zur Kriminalpolizei überstellt und eingesperrt.

Wie der ältere der zwei Brüder vor Gericht dar tat, war er beim Geheimdienst zwei Tage lang “sehr viel Gewalt ausgesetzt”. Er berichtete von Tritten, Faustschlägen und Demütigungen. Am linken Ohr habe er eine Trommelfellverletzung erlitten, am Rücken “Markierungen” infolge von Schlägen mit Kabeln.

24 leidvolle Tage bei syrischer Kriminalpolizei

Nach seiner Überstellung zur Kriminalpolizei hätten er und andere festgenommene Demonstranten zunächst eine sogenannte Willkommensparty durchlitten. “Wir wurden komplett entkleidet. Das ist in der syrischen Kultur nicht akzeptabel”, gab der Zeuge zu Protokoll. Danach habe es Prügel mit Schlagstöcken und weiteren Utensilien gegeben. Der Zeuge demonstrierte im Gerichtssaal, wie Leidensgefährten mit Sprungtritten in den Rücken malträtiert wurden.

Insgesamt 24 Tage habe er bei der Kriminalpolizei in einer viel zu engen, mit Inhaftierten überfüllten Zelle verbracht: “Luft war fast nicht vorhanden. Es hat ein einziges Fenster gegeben. Aber das war zu. Luft ist nur reingekommen, wenn die Zellentür auf- und zugemacht wurde.” Zu essen habe es ein Fladenbrot und einige Oliven pro Tag gegeben: “Ich habe zehn bis 15 Kilogramm an Gewicht verloren.”

Gewalt sei Alltag gewesen: “Ich habe 24 Tage in einer Atmosphäre gelebt, in der die ganze Zeit gefoltert wurde.” Auch ältere Männer und Kinder seien davon betroffen gewesen. Der Zeuge erinnerte sich an einen 15-Jährigen, der mit einem Elektroschock-Gerät aufs Schwerste misshandelt wurde. Ein anderer Leidensgenosse habe “keine Stimme mehr gehabt, weil man ihm auf den Hals gestiegen ist.” Ein weiterer junger Mann habe die Schmerzensschreie seines Vaters mitanhören müssen. Als er deswegen gegen die Zellentür geschlagen hätte, “hat man ihm den Arm deformiert. Ich hab’ den gebrochenen Knochen gesehen.”

Zeuge kamen nach belastender Aussage die Tränen

Er selbst sei zwei Mal von der sogenannten Untersuchungskommission vernommen worden – jeweils mit gefesselten Händen und verbundenen Augen: “Man hat mich erniedrigt. Und gedemütigt. Ich wurde am Bauch gezwickt und gezogen.” Als er das Protokoll seiner Einvernahme durchlesen wollte, habe man ihn geohrfeigt und dazu gezwungen, “mit meinem Fingerabdruck zu unterschreiben”.

Der Zeuge betonte ausdrücklich, er habe den Zweitangeklagten im Gefängnis ein Mal gesehen, “als er zu den Zellen gekommen ist”. Auf die Frage, wie es ihm unmittelbar nach seiner Enthaftung gegangen sei, erwiderte der Syrer, der mit seinem jüngeren Bruder mittlerweile in Schweden lebt: “Psychisch sehr schlecht. Zerstört.” Unmittelbar darauf brach der Mann in Tränen aus und begann am Zeugenstuhl heftig zu weinen, worauf die Verhandlung für einige Minuten unterbrochen werden musste.

Sein jüngerer Bruder – die beiden waren eigens für die Verhandlung angereist, um in Wien vor Gericht Zeugnis abzulegen – beschrieb, wie er bei seiner Festnahme von mehreren Vermummten geschlagen worden sei. Ihm sei “schwarz vor Augen” geworden, er habe zwei Mal das Bewusstsein verloren. Bei der sogenannten Willkommensparty sei er von der Kriminalpolizei mit der Bemerkung “Du bist schon fertig” zunächst nicht malträtiert worden.

17-Jährigem wurden “unerträgliche Schmerzen” zugefügt

Das änderte sich in den drei Tagen, die der damals 17-Jährige bei der Kriminalpolizei in Raqqa verbrachte. Ihm seien “immense, unerträgliche Schmerzen” zugefügt worden. Als er nach einer überstandenen Tortur um Antibiotika bat, habe man ihm “Wir sind nicht im Hotel” beschieden.

Auf die Frage, wie er sich nach seiner Enthaftung gefühlt habe, erwiderte der Zeuge: “Es war ein durchmischtes Gefühl. Angst. Aber ich hab’ auch ein wenig Stolz gefühlt, dass ich etwas getan (gemeint: sich an den Protesten gegen Assad beteiligt, Anm.) habe.” Die seelischen, aber auch die körperlichen Folgen des ihm Widerfahrenen spüre er bis zum heutigen Tag: “Ich kann meine kleine Tochter kaum heben. Wegen den Rückenschmerzen. Sie wiegt drei Kilogramm.”

Dem Erstangeklagten Khaled Al H. – er sitzt seit Ende 2024 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft – werden vom Staatsanwalt die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen zur Last gelegt. Der Zweitangeklagte Moussab Abou R. hat sich wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung sowie geschlechtlicher Nötigung zu verantworten. Beide bekennen sich “nicht schuldig” und haben in ihren Beschuldigteneinvernahmen ihre jeweilige Rolle im syrischen Staatsapparat klein geredet.

Verhandlung soll am kommenden Montag zu Ende gehen

Die Verhandlung wird am Dienstag fortgesetzt. Geladen sind einige von der Verteidigung beantragte Zeugen, die die Angeklagten entlasten sollen. Ein weiterer Verhandlungstag wurde am Mittwoch eingeschoben. Dieser Termin dient ausschließlich der Verlesung von Aktenbestandteilen, was die StPO zwingend vorschreibt. Am kommenden Montag soll das Beweisverfahren geschlossen werden. Nach den Schlussvorträgen des Staatsanwalts und der Verteidiger zieht sich der Schöffensenat zur Beratung über die Schuld- und Straffrage zurück. Mit der Urteilsverkündung ist – sollte nichts Unvorhergesehenes dazwischen kommen – aus derzeitiger Sicht am Montagnachmittag zu rechnen.

Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen den beiden Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft. Gefoltert wurde laut Anklageschrift, um “die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern”. Demnach wurden die Inhaftierten durch die massiven körperlichen Misshandlungen zur Ablegung von Geständnissen gezwungen.