Zwei neue EU-Vertragsverletzungsverfahren im Energiebereich

11.03.2026 • 14:09 Uhr
Zwei neue EU-Vertragsverletzungsverfahren im Energiebereich

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch in Brüssel bekanntegegeben, Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und Rumänien einzuleiten, da diese Länder noch nicht alle erforderlichen Informationen in ihren nationalen Energie- und Klimaberichten (NECPR) vorgelegt haben, die bis zum 15. März 2025 fällig waren. Österreich und 18 weitere EU-Staaten sind bei der Vorlage ihrer Entwürfe für nationale Gebäudesanierungspläne säumig, der bis 31. Dezember 2025 fällig war.

Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission alle zwei Jahre die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer nationalen Energie- und Klimapläne (NEKPs) mittels der Energie- und Klimaberichte melden. Bis 15. März 2025 mussten die Mitgliedstaaten über ihre Fortschritte bei der Umsetzung für den Zeitraum 2021-2030 berichten, insbesondere über ihre Ziele, Vorgaben und Beiträge in den fünf Dimensionen der Energieunion (Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Energiebinnenmarkt, Energiesicherheit, Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit).

Bereits wegen der verspäteten Vorlage des endgültigen nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) sowie des Entwurfs hatte die Kommission 2023 und 2024 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Österreich hatte seinen endgültigen aktualisierten Plan am 18. Dezember 2024 vorgelegt, fast sechs Monate nach der verlangten Frist (30. Juni 2024). Grund für die Verzögerung war ein Streit in der damaligen Regierungskoalition von ÖVP und Grünen gewesen. Die Verfahren wurden geschlossen.

Gebäudesanierungspläne wichtig für energieeffizienten Gebäudebestand

Die Entwürfe für die nationalen Gebäudesanierungspläne (NBRP) sind laut Kommission ein wesentliches Instrument für die Mitgliedstaaten, um bis 2050 einen leistungsstarken, energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand zu schaffen. Durch die Schaffung vorhersehbarer Renovierungspipelines und klarer langfristiger Zielvorgaben sollen diese Pläne die vollständige Umsetzung der überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unterstützen und für Investitionssicherheit und Vorhersehbarkeit sorgen.

Durch die fristgerechte Einreichung der Entwürfe kann die Kommission die Strategie jedes Mitgliedstaats wirksam bewerten und sicherstellen, dass die endgültigen Pläne umfassend und umsetzbar sind und mit den aktualisierten nationalen und EU-Klimaschutz- und Energiezielen im Einklang stehen.

Die Kommission fordert die betroffenen Mitgliedstaaten in beiden Fällen als ersten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren nun auf, die fehlen Informationen und Pläne unverzüglich vorzulegen. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben der Kommission zu antworten. Kommt keine zufriedenstellende Antwort, folgt als nächster Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme aus Brüssel.