Österreich

Der Staat übernimmt nur noch 15 Cent pro Kilowattstunde

24.01.2024 • 12:27 Uhr
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Frankenberg

Die Regierung senkt die Subventionshöhe bei der Strompreisbremse ab Juli auf 15 Cent.

Nur rund einen Monat nach der Verlängerung der Strompreisbremse bis Ende 2024 wurde in den zuständigen Ministerien in der Vorwoche bestätigt, dass eine Anpassung der Subventionshöhe diskutiert wird. Am Mittwoch wurden nun im Ministerrat die neuen Parameter fixiert. Die bisherige Regelung sah so aus: Die ersten 2900 kWh Strom pro Jahr werden für jeden Haushalt bis Ende 2024 subventioniert. Daran wird festgehalten.

Weiters zahlten Haushalte vis zu den 2900 kWh Strom pro Jahr nur zehn Cent pro kWh Strom. Den Rest übernahm der Staat. Zumindest bis zu einem Strompreis von 40 Cent pro kWh. Die Förderung war also auf maximal 30 Cent beschränkt. Stieg der Strompreis über 40 Cent, mussten die Haushalte darüber hinausgehende Beträge wieder selbst zahlen.

Neue Parameter

Was künftig gilt: Da die Strompreise gefallen sind, passe man die Höhe der Förderung an die Marktsituation an, wie Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) – gemeinsam mit Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) – am Rande des Ministerrats betont. Das gilt ab 1. Juli.

Der Schwellenwert sinkt damit von 40 auf 25 Cent je kWh, der Staat übernimmt ab Juli damit maximal 15 Cent. Einen entsprechenden Vorschlag hatte in der Vorwoche Wifo-Leiter Gabriel Felbermayr unterbreitet. Damit soll auch der Wettbewerb angekurbelt werden, es sollen also wieder mehr Stromkundinnen und -kunden zu Anbieterwechseln animiert werden. Übrigens: Haushalte, in denen mehr als drei Personen wohnen, bekommen auch im zweiten Halbjahr einen Zuschuss von 52,50 Euro pro Person. Einkommensschwache Haushalte bekommen überdies weiterhin einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten. Das sind bis zu 100 Euro.

Erlösobergrenze verlängert

Änderungen gibt es auch bei der sogenannten „Gewinnabschöpfung“ für Energiekonzerne. Die Erlösobergrenze bei Öl- und Gasfirmen wird bis Ende 2024 verlängert. Doch nun gilt: Abgeschöpft wird jener Betrag, „der die steuerpflichtigen Gewinne der Jahre 2018 bis 2021 um mehr als fünf Prozent übersteigt“, wie es seitens der Regierung heißt. Zum Vergleich: 2023 wurden Übergewinne erst ab zehn Prozent abgeschöpft. Bei den Stromerzeugern wurden im Vorjahr 90 Prozent jener Erlöse pro Megawattstunde (MWh) abgeschöpft, die 140 Euro überstiegen. Daran wird nicht gerüttelt. Es gilt Ausnahme: „Wenn Investitionen in die Energiewende nachgewiesen werden können, steigt dieser Wert auf bis zu 200 Euro je MWh – im vergangenen Jahr lag er noch bei 180 Euro.“