Österreich

Geburts- oder Heiratsurkunden gibt es kostenlos online

30.01.2024 • 15:16 Uhr
Digitalstaatssekretär Florian Tursky präsentierte die neuen Funktionen: Nebenwohnsitzmeldung sind ab sofort auch online möglich, Urkunden gibt es per Klick kostenfrei <span class="copyright">BKA/Regina aigner</span>
Digitalstaatssekretär Florian Tursky präsentierte die neuen Funktionen: Nebenwohnsitzmeldung sind ab sofort auch online möglich, Urkunden gibt es per Klick kostenfrei BKA/Regina aigner

Mit Wegfall der Gebühr ist Urkundenservice nun kostenfrei. Nebenwohnsitzmeldung ab sofort digital möglich.

Die mehr als zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger, die bereits das „Digitale Amt“ nutzen, ersparen sich weitere Amtswege. Ab sofort online erledigt werden kann auch die An- und Abmeldung des Nebenwohnsitzes. Nach dem Beschluss einer Novelle des Meldegesetzes erfolgte nun die technische Umsetzung der neuen Funktion in der App, wie von Digitalstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) am Dienstag präsentiert. Bisher war lediglich die Meldung des Hauptwohnsitzes elektronisch möglich. Zugleich wird das Urkundenservice kostenfrei.

Voraussetzung zur Nutzung des digitalisierten Meldewesens ist eine ID-Austria, die Volljährigkeit und dass der aktuelle Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet ist. Die An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes kann auch für die eigenen Kinder durchgeführt werden, wenn diese am gleichen Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Urkundenservice wird kostenfrei

„Wir haben nun das gesamte Meldewesen digitalisiert, egal ob es sich um eine An- oder Abmeldung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes handelt“, so Tursky. Zudem entfällt die bisherige Gebühr für das Herunterladen von Dokumenten, wie etwa Geburts- oder Heiratsurkunden. Voraussetzung zur Nutzung des Urkundenservices in der App ist neben der ID Austria, dass die eigenen Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind. Dies ist automatisch bei allen Personen so, bei denen es seit dem seit 1. November 2014 eine Änderung im Personenstandsregister gegeben hat, etwa eine Heirat. Alle weiteren Personen müssen bei ihrem Standesamt die Erfassung ihrer Daten im digitalen Register verlangen, um das Urkundenservice nutzen zu können.