Polizist für verratene Razzien bestochen

13.11.2023 • 20:29 Uhr
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Nicht zu verbüßende Haftstrafen für Ex-Polizisten und zwei Ex-Lokalbetreiber: Beamter informierte laut Urteil über Termine von Glücksspielkontrollen und ließ sich bezahlen.

Wegen Amtsmissbrauchs, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme wurde ein 62-jähriger Ex-Polizist am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Zusatzstrafe von sechs Monaten verurteilt. Über einen 49-jährigen, bosnischen Ex-Lokalbetreiber wurde wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses und Bestechung eine Zusatzstrafe von vier bedingten, nicht zu verbüßenden Haftmonaten verhängt, über einen 48-jährigen, türkischstämmigen Ex-Lokalbetreiber zehn bedingte Haftmonate und eine zu bezahlende Geldstrafe von 12.000 Euro (480 Tagessätze zu je 25 Euro).
Keines der Urteile ist rechtskräftig. Die drei Angeklagten und Oberstaatsawältin Nadine Heim nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Freisprüche

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der damalige Bundespolizist vor allem den beiden Feldkircher Lokalbetreibern vor Jahren verbotenerweise polizeiliche Informationen zukommen lassen, in Einzelfällen auch über bevorstehende Glücksspiel- oder fremdenrechtliche Kontrollen in den Lokalen. Dafür hat sich der Polizist nach Ansicht der Richter von den Lokalbetreibern zuweilen bezahlen lassen.
Der Schöffensenat ging aber nicht davon aus, dass der Polizist den Lokalbetreibern zwischen 2013 und 2018 fortlaufend Razzien verraten hat. Dazu erfolgten Freisprüche für die von Bertram Grass, Daniel Pinzger und Clemens Achammer verteidigten Angeklagten.

Bis drei Jahre Haft angemessen

Der Ex-Polizist wurde zuvor schon rechtskräftig in drei Teilverfahren verurteilt, vor allem wegen illegaler Abfragen und Interventionen und Steuerhinterziehung. Wäre über alle Vorwürfe in einem einzigen Prozess entschieden worden, wäre eine unbedingte, zu verbüßende Gefängnisstrafe von zwei bis drei Jahren angemessen gewesen, sagte Richter Theo Rümmele als Vorsitzender des Schöffensenats. So aber wurden über den Ex-Bundespolizisten in den vier Verfahren insgesamt 24 bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafen und unbedingte Geldstrafen verhängt. Im Gefängnis war er nur als U-Häftling, für zwei Monate.
Wegen der langen Verfahrensverzögerung für den nunmehrigen Prozess wurden allen drei Angeklagten zwei bedingte Haftmonate abgezogen. Gegen den Viertangeklagten konnte zur angeklagten Vorteilszuwendung an den Polizisten nicht mehr verhandelt werden, denn der 65-jährige Italiener ist inzwischen verstorben.