Verdacht der Folter: Polizist suspendiert

Bundesverwaltungsgericht bestätigte Suspendierung: Vorarlberger Polizist soll im Auslandseinsatz in Ungarn bei Kontrolle Autofahrer schwer misshandelt haben.
Das Verhalten des Vorarlberger Bundespolizisten könnte allenfalls sogar als strafrechtlicher Tatbestand der Folter eingestuft werden, meint auch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Nach Paragraf 312a des Strafgesetzbuches wird das Verbrechen der Folter mit ein bis zehn Jahren Gefängnis bestraft, wer als Amtsträger einem Opfer große körperliche oder seelische Schmerzen zufügt, um so eine Aussage zu erzwingen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Der Beamte steht nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts im Verdacht, bei einem bilateralen Auslandseinsatz von ungarischen und österreichischen Polizisten in Ungarn in der Nacht von 22. auf 23. Mai 2023 während einer Verkehrskontrolle einen Autofahrer schwer misshandelt zu haben. Belastet wird er von Polizisten, die an der Amtshandlung mitwirkten.
Keine Handycodes genannt
Demnach soll der Polizist mit Gewalt darauf reagiert haben, dass der ausgestiegene Lenker des Fahrzeugs mit dem ungarischen Kennzeichen ihm die Codes seiner zwei Handys nicht nannte. Deswegen soll der Beamte dem Mann zunächst mit der Stirn gegen den Kopf geschlagen und ihn dann auf den Boden gedrückt haben. Danach soll der Beschuldigte dem bäuchlings auf dem Boden Liegenden seitlich in die Rippengegend getreten haben und ihm auf die Hand gestiegen sein. Zuletzt soll er ihm mit beiden Beinen auf die Kniekehle gestiegen sein.
Damit stehe der Disziplinarbeschuldigte im Verdacht, schwere Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, so das Bundesverwaltungsgericht. Der zuständige Richter bestätigte die Suspendierung des Polizisten, die die Bundesdisziplinarbehörde am 27. Juni vorgenommen hat. Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde wurde am Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Er kann die BVwG-Entscheidung noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpfen. Am 26. Mai hatte die Landespolizeidirektion Vorarlberg eine vorläufige Suspendierung vorgenommen.
Verfahren weiter anhängig
Strafrechtlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den Beschuldigten. Das Ermittlungsverfahren sei weiterhin anhängig, sagte am Donnerstag auf Anfrage Behördensprecher Heinz Rusch. Er gab keine Auskunft darüber, wegen welcher Delikte gegen den Beschuldigten ermittelt wird.
Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Sein Verteidiger war zu keiner Stellungnahme bereit.