Einigung: Nur noch zwei Prozesse gegen Land

05.02.2024 • 21:20 Uhr
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Hartinger

Beklagtes Land Vorarlberg bezahlt klagender Mitarbeiterin Betrag für entgangene Erschwerniszulage.

Dreifacher Rechtsstreit: Landesbedienstete gegen Vorarlberg

Gleich drei Arbeitsprozesse führte die Landesbedienstete am Landesgericht Feldkirch gleichzeitig gegen das Land Vorarlberg. Mittlerweile sind noch zwei Gerichtsverfahren am Arbeitsgericht anhängig. Denn in einem Rechtsstreit erzielten die Streitparteien jetzt doch noch eine gütliche Einigung.

Gütliche Einigung: Erschwerniszulage teilweise ausgezahlt

Der gerichtliche Vergleich im Prozess um eine strittige Erschwerniszulage sieht vor, dass das beklagte Land seiner Mitarbeiterin 1700 Euro der eingeklagten 2800 Euro ebenso bezahlt wie 91 Euro von 182 Euro an pauschalierten Gerichtskosten. Der Vergleich wurde wegen der noch ausständigen Zustimmung der Rechtsschutzversicherung der Klägerin  im Gerichtssaal bedingt abgeschlossen. Der schriftlich geschlossene Kompromiss kann noch bis 16. Februar widerrufen und für ungültig erklärten werden.

Seit Oktober 2023 erhält die Klägerin die Erschwerniszulage wieder ausbezahlt, weil sie nach Angaben von Beklagtenvertreter Meinrad Einsle wieder Außendienst verrichtet und damit Anspruch auf die Zulage hat. Eingeklagt wurden angeblich ausständige Zulagenzahlungen für einen Zeitraum vor Oktober 2023.

Offene Fälle: Dienstort und negative Dienstbeurteilung

In einem der beiden noch nicht beendeten Arbeitsprozesse wird um den Dienstort der klagenden Landesbediensteten gestritten. In dem anderen anhängigen Verfahren bekämpft die Klägerin, wie berichtet, ihre negative Dienstbeurteilung durch ihren Vorgesetzten und ihre deswegen gehemmte Vorrückung im Gehaltsschema als Vertragsbedienstete.

Das Land versuche, seine Mandantin loszuwerden, sagte Klagsvertreter Bertram Grass vor Gericht. Dem sei keineswegs so, entgegnete Beklagtenvertreter Einsle.

Gerichtssaal-Drama: Laienrichter verpasst Vergleichsgespräche

Im von Arbeitsrichter Klaus Schurig geleiteten Prozess um die Zulage erschien einer der Laienrichter erst nach dem Abschluss der Vergleichsgespräche im Verhandlungssaal. Klagsvertreter Grass sagte im Scherz zum Laienrichter, ,,weil Sie nicht da waren, haben wir uns geeinigt“.