“Nur Mittelfinger gezeigt und beleidigt”

24.09.2024 • 14:10 Uhr
Angeklagte werden aus Haft vorgeführt Zwei Männer, Jahrgang 2004 und 1988, sollen 2023 mit andern Mittätern sieben Personen in Vorarlberg und Österreich Geld und Wertgegenstände abgenommen haben. Den Opfern wurde am Telefon erklärt, dass ein Polizeibeamter aus Sicherheitsgründen ihre Wertgegenstände in Verwahrung übernehmen würde. Landesgericht, Schwurgerichtssaal
Am Landesgericht Feldkirch wurde gestern ein 61-Jähriger verurteilt.

Obwohl es bereits seine 16. Verurteilung ist, kam ein Pensionist mit einer Geldstrafe davon.

Wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung wurde der Pensionist am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1600 Euro (400 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.

Die Fresse polieren

Das Urteil mit der milden Strafe ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war mit der Entscheidung einverstanden, erhielt aber automatisch drei Tage Bedenkzeit, weil er keinen Verteidiger hat. Der Staatsanwalt gab kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen drohte der 61-Jährige in den Bregenzer Seeanlagen einem Spaziergänger mehrmals damit, ihn zu schlagen. Demnach sagte er zu dem Mann, auch mit erhobener Faust, er werde auf ihn warten und schlagen, ihn finden und schlagen und ihm die Fresse polieren.

Geldstrafe ausreichend

Der Angeklagte aus dem Bezirk Dornbirn war schon mit 15 Vorstrafen belastet. Dennoch hielt die Strafrichterin eine Geldstrafe für ausreichend, um den Angeklagten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Die letzte einschlägige Vorstrafe, wegen Körperverletzung, stamme aus dem Jahr 2015, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die letzte Verurteilung vor der nunmehrigen sei 2021 erfolgt.

Der Angeklagte sagte, er sei teilweise schuldig. Er bestritt aber die ihm angelasteten Drohungen. Der Beschuldigte machte vor der Polizei keine Angaben. Vor Gericht gab der 61-Jährige zu Protokoll, er habe dem Ausländer nur den Mittelfinger gezeigt und zu ihm gesagt, man sehe sich wieder. Und er habe ihn ausländerfeindlich beleidigt. Aber er wähle ja Blau.

Er habe die Frau des Mannes angesehen, weil er sie als ehemalige Mitarbeiterin einer Tankstelle gekannt habe, sagte der Angeklagte. Deswegen sei der Mann ihm nachgegangen.

Der Mann sagte als Zeuge, der Angeklagte habe sexuelle Hüftbewegungen hin zu seiner Frau gemacht.