Jahrelange Haft nach Messerangriff in Montafonerbahn

26.09.2024 • 06:00 Uhr
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Der Angeklagte wolte einem jungen Afghanen, in den Bauch stechen. Symobolbild APA

Vorbestrafter Rückfalltäter (21) verletzte Fahrgast in Montafonerbahn leicht und beging noch andere Straftaten.

Wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, Verleumdung, Körperverletzung sowie Besitz und Weitergabe von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial wurde der mehrfach vorbestrafte 21-Jährige am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen 20 Haftmonate aus zwei offenen Vorstrafen. Damit beträgt die Gesamtstrafe fünf Jahre und acht Monate Gefängnis.

Leicht an Hand verletzt

Nach den gerichtlichen Feststellungen wollte der damals 20-Jährige im Juni während der Fahrt mit der Montafonerbahn einem jungen Afghanen, den er einer Vergewaltigung verdächtigte, in den Bauch stechen. Der Alkoholisierte verletzte den Mitreisenden mit seinem Messer leicht an der Hand. Danach behauptete der arbeitslose Obdachlose bewusst wahrheitswidrig, der Afghane habe ihn mit einem Messer attackiert und leicht verletzt. Zudem verletzte der Angeklagte bei einem späteren Vorfall eine Frau mit einem Schlag gegen den Unterkiefer leicht. Und er leitete ein Video weiter, das ihn beim Sex mit einer 15-Jährigen zeigt.

Was sich mildernd und erschwerend auswirkte

Mildernd gewertet wurden das zur Wahrheitsfindung beitragende Geständnis, der Versuch bei der Haupttat im Zug und das Alter unter 21 Jahren. Erschwerend wirkten sich die einschlägigen Vorstrafen, der rasche Rückfall, die Tatbegehung während der Probezeiten und das Vorliegen von Verbrechen und Vergehen aus. Weder mildernd noch erschwerend sei die Alkoholisierung gewesen, sagte Richter Mitteregger. Weil der 21-Jährige bereits in der Vergangenheit Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen habe.

Richter spricht von “Chance”

Die lange Freiheitsstrafe sollte der Angeklagte auch als Chance begreifen, merkte der Vorsitzende des Schöffensenats an. Denn im Gefängnis könne sich der arbeitslose Obdachlose einer Drogen- und Alkoholtherapie unterziehen und eine Lehre absolvieren. Zudem dürfe der 21-Jährige darauf hoffen, nach der Hälfte der verbüßten Haftstrafe auf Bewährung in die Freiheit entlassen zu werden.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig.

Der von German Bertsch verteidigte Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Staatsanwalt Richard Gschwenter gab noch kein Erklären ab. Wegen zumindest zwei einschlägiger Vorstrafen in den letzten fünf Jahren und der Verwendung einer Waffe belief sich der erhöhte Strafrahmen für den Rückfalltäter auf zwei bis 15 Jahre H