Gefängnisstrafe wegen Kindesmisshandlung

Angeklagter schlug nach Ansicht der Richter unmündige Tochter seiner Lebensgefährtin über Jahre hinweg mehrmals im Monat.
Wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung wurde der mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von drei Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 42-Jährige der Geschädigten 1000 Euro zu bezahlen.
Nach Ansicht des Schöffensenats versetzte der Deutsche zwischen Anfang 2020 und April 2023 im Bezirk Dornbirn der unmündigen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin monatlich mehrere Ohrfeigen. Das Mädchen sei im Tatzeitraum sieben bis zehn Jahre alt gewesen, sagte Staatsanwalt Johannes Hartmann.
Die Richter hielten die belastenden Angaben des Mädchens für glaubwürdig. Sie habe keinen Grund gehabt, den Angeklagten falsch zu belasten, sagte Richter Alexander Wehinger als Vorsitzender des Schöffensenats in seiner Urteilsbegründung. Hätte das Kind den Angeklagten zu Unrecht verdächtigen wollen, hätte es noch weit schwerere Vorwürfe gegen ihn erhoben, meinte Wehinger.
Freispruch beantragt
Der angeklagte Strafhäftling bestreitet die Anklagevorwürfe. Verteidiger Johannes Schallert beantragte zumindest im Zweifel einen Freispruch.
Bei der Strafbemessung musste Rücksicht auf ein Urteil des Landesgerichts vom August 2023 genommen werden. Damals war über den vorbestraften Deutschen wegen des Schmuggels und Handels mit Amphetamin rechtskräftig eine vierjährige Freiheitsstrafe verhängt worden.
Theoretisch hätte schon im August 2023 auch über die nunmehrigen Anklagevorwürfe entschieden werden können. Wäre dem so gewesen, wäre dem nunmehrigen Urteil zufolge eine Haftstrafe von sieben Jahren ausreichend gewesen.
Mindeststrafe zu hoch?
Der Strafrahmen beträgt 5 bis 15 Jahre Gefängnis, wenn gegen ein unmündiges Kind unter 14 Jahren mehr als ein Jahr lang immer wieder Gewalt ausgeübt wird. Auch am Rande des Prozesses am Donnerstag äußerten Juristen Kritik am Gesetzgeber für die hohe Mindeststrafe von fünf Jahren. Kritiker halten eine Strafdrohung von 1 bis 15 Jahren für angemessen.
Der Angeklagte gab jene Ohrfeige vom 31. März 2023 zu, bei der er gefilmt worden war. Dieser Vorfall war aber nicht Gegenstand der Anklageschrift. Dazu erfolgte, angeklagt als Körperverletzung, bereits ein Freispruch im Drogenprozess im August 2023.
Die Polizei hatte den Vorfall vom März 2023 gefilmt. Damals wurde der Deutsche als Verdächtiger nach dem Suchtmittelgesetz überwacht.