Daumen abgehackt: Unfall oder Betrug?

14.11.2024 • 13:36 Uhr
Symbolbild Gericht Hammer Verhandlung Prozess
Noch ist am Landesgericht kein Urteil erfolgt. Symbolbild Shutterstock

Angeklagter soll sich linken Daumen absichtlich abgetrennt und so versucht haben, von Unfallversicherung 320.000 Euro zu kassieren. Noch kein Urteil in vertagtem Prozess.

Seit 10. August 2022 hat der 65-Jährige keinen linken Daumen mehr. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch hat sich der Pensionist aus dem Bezirk Feldkirch den Daumen mit einer Axt absichtlich abgetrennt. Demnach wollte der Angeklagte damit seine private Unfallversicherung betrügen und ihr 320.000 Euro für die Dauerinvalidität am Daumen herauslocken. Die Unfallversicherung leistete jedoch keine Zahlung.

Wegen des Verbrechens des versuchten schweren Betrugs wurde der unbescholtene Rentner von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erfolgte noch kein Urteil. Richterin Verena Wackerle vertagte als Vorsitzende des Schöffensenats die Verhandlung zur Einholung weiterer Beweismittel auf unbestimmte Zeit. Für den Fall eines Schuldspruchs würde der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen.

Unfall

Der von Edgar Düngler verteidigte Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Seinen linken Daumen habe er bei einem Unfall verloren. Er habe neben einem Fluss bei einer Feuerstelle allein Würste und Landjäger braten wollen. Beim Holzsammeln fürs Feuer habe er versucht, mit seiner Axt einen großen Ast zu spalten. Den Ast habe er in der linken Hand gehalten und auf einen Stein gelegt.

Versehentlich habe er beim Schlagen mit der Axt auf den Ast seinen linken Daumen getroffen, gab der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll. In seiner Panik habe er den abgetrennten Daumen nicht mitgenommen. Der Finger konnte dem Verletzten deshalb nicht mehr angenäht werden.

Hohe Versicherungssumme

Der Versicherte informierte seinen Versicherungsmakler vom Vorfall. Die im März 2022 abgeschlossene Unfallversicherung mit der hohen Versicherungssumme für Dauerinvalidität beim Daumen trat im April 2022 in Kraft.

Der Versicherungsnehmer klagte im Jänner 2023 seine Versicherung, die einen Privatdetektiv einsetzte und Zahlungen verweigerte. Die Klage in dem Zivilprozess wurde am Landesgericht Feldkirch schon in erster Instanz rechtskräftig abgewiesen. Denn nach Ansicht der medizinischen Gerichtsgutachter passte das Verletzungsbild nicht zum vom Kläger geschilderten Vorfall. Der Daumen hätte demnach vor dem Beilhieb auf einem festen Untergrund liegen müssen. „Ich brauche das Geld von der Versicherung nicht“, sagte der Angeklagte, der nach eigenen Angaben keine Schulden hat und seine Nettopension mit 2500 Euro bezifferte