Vertrauensfrage: Finanzmarktaufsicht wird nach Strafantrag gegen Rüdisser aktiv

22.11.2024 • 18:13 Uhr
Vertrauensfrage: Finanzmarktaufsicht wird nach Strafantrag gegen Rüdisser aktiv
Karlheinz Rüdisser im Fokus: ist er als Aufsichtsrat der Hypo Vorarlberg noch geeignet?
Stiplovsek

Hypo Vorarlberg zur Stellungnahme hinsichtlich Rüdissers Eignung als Aufsichtsrat aufgefordert – Konsequenzen wie etwa eine Absetzung kann die Behörde jedoch rechtlich nicht durchsetzen.

Die Vorwürfe gegen den ehemaligen Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) im Rahmen der Wirtschaftsbundaffäre ziehen weitere Kreise. Es geht dabei um Rüdissers Funktion als Aufsichtsrat der Hypo Vorarlberg. Wie der Sprecher der Finanzmarktaufsicht (FMA), Boris Gröndahl, auf NEUE-Anfrage bestätigt, hat die Behörde im Zuge des Strafantrags der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Hypo Vorarlberg aufgefordert, Stellung zu nehmen. Die Bank muss bis nächste Woche darlegen, wie sie die gegen Rüdisser erhobenen Vorwürfe beurteilt und wie sie dessen Eignung als Aufsichtsrat bewertet. Darüber hinaus habe man die Bank aufgefordert, die Fragen der FMA an Rüdisser weiterzuleiten, so Gröndahl.

Zahnlos

Die FMA ist in Österreich unter anderem für die Überwachung der Bankenaufsichtsräte zuständig. Sie prüft dabei die fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit sowie die Unvoreingenommenheit der Mitglieder. Sollte es Zweifel an diesen Kriterien geben, kann die Behörde eine Abberufung empfehlen.

Im Fall der Hypo Vorarlberg fehlt jedoch eine rechtliche Grundlage zur Durchsetzung einer solchen Maßnahme, da die Bank im Eigentum des Landes Vorarlberg steht. Das Land selbst unterliegt nicht der direkten Aufsicht der FMA, wodurch eine Aufforderung zur Absetzung lediglich unverbindlich bleiben würde. Erfahrungsgemäß, so Gröndahl, werde solchen Vorschlägen jedoch in den meisten Fällen nachgekommen.

Sollte das Land Vorarlberg, vertreten durch Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), dieser Aufforderung folgen, müsste ein neuer Aufsichtsrat bestellt werden. Bisher sieht Wallner jedoch keinen Handlungsbedarf. „Es gibt keine Vorverurteilung, wir warten die Gerichtsverhandlung ab“, hatte er zuletzt betont.

Vorwürfe

Die WKStA wirft Rüdisser vor, zwischen 2013 und 2018 fünf Weihnachtsessen im Wert von jeweils rund 1900 Euro vom Wirtschaftsbund Vorarlberg finanziert bekommen zu haben. Diese Zuwendungen stuft die Anklagebehörde als Versuch ein, Rüdisser in seiner Funktion als Landesstatthalter und Wirtschaftslandesrat politisch zu beeinflussen. Zudem soll er Verantwortliche des Wirtschaftsbundes zur Untreue gegenüber ihrer eigenen Organisation bestimmt haben.

Rüdisser, der damals auch stellvertretender Obmann des Wirtschaftsbunds war, hat sich unter Verweis auf das laufende Verfahren bisher nicht geäußert. Die Hypo Vorarlberg teilte am Freitag auf Anfrage folgendes mit: „Der Umgang mit dem Mandat von Herrn Rüdisser ist Entscheidung der Eigentümer bzw. seine persönliche. Wie bereits medial kommuniziert, sehen die Eigentümervertreter aktuell keinen Handlungsbedarf und Herr Rüdisser bleibt weiterhin Aufsichtsrat. Die Eignung als Aufsichtsrat wird grundsätzlich per Fit & Proper-Review des Nominierungsausschusses (als Unterausschuss des Aufsichtsrats) festgestellt.”