Widerstand gegen Staatsgewalt: Verurteilter hat “mit viel mehr gerechnet”

01.07.2025 • 12:07 Uhr
Widerstand gegen  Staatsgewalt: Verurteilter hat "mit viel mehr gerechnet"
Einsatz in Feldkirch hatte ein gerichtliches Nachspiel. Symbolfoto APA

Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtenen, der bei Festnahme in Feldkirch einen Polizisten zu schlagen versuchte.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2880 Euro (360 Tagessätze zu je 8 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1680 Euro (210 Tagessätze). 1200 Euro (150 Tagessätze) wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil von Richter Alexander Wehinger ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer waren mit der Entscheidung einverstanden. Weil der Angeklagte keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit.

Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monate Haft. Der Angeklagte sagte vor Gericht, ,,ich habe mit viel mehr gerechnet“, also mit einer deutlich strengeren Strafe.

Versucht, einen Polizisten zu schlagen

Der 1961 geborene Angeklagte versuchte nach den gerichtlichen Feststellungen im März in Feldkirch seine Festnahme mit Gewalt zu verhindern. Demnach versuchte er einen Polizisten zu schlagen. Dem Urteil zufolge drohte er dem Beamten zudem, ihn so zu schlagen, dass er nicht mehr aufstehe, und alle zu erschießen.

Mildernd gewertet wurden Unbescholtenheit, Geständnis und der teilweise vorliegende Versuch bei der Tatbegehung. Erschwerend wirkte sich das Vorliegen von mehreren Vergehen und Opfern aus.

Sein aggressives Verhalten gegenüber Polizisten sei nicht zu entschuldigen, sagte der Angeklagte. Er bemühe sich, sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Denn „ein Leben im Suff ist kein Leben“. Eine gerichtliche Weisung zur Alkoholabstinenz brauche er nicht.

Bei einer Verkehrskontrolle war der Angeklagte als alkoholisierter Fahrzeuglenker erwischt worden. Daraufhin beging er die nun abgeurteilten Straftaten.