33 Stiche: „Gott sei Dank habe ich überlebt”

HEUTE • 12:21 Uhr
33 Stiche: „Gott sei Dank habe ich überlebt"
Dem Opfer wurden Schnitte und Stiche mit einem Stanleymesser zugefügt. Canva/Hartinger

Vorbestrafter Somalier stach im Vollrausch in Dornbirn auf Landsmann ein und schlug bei anderem Vorfall mit Glasflasche zu.

Wegen der Begehung von Straftaten im Zustand der vollen Berauschung wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem hat der anerkannte Asylant eine Geldstrafe von 400 Euro aus einer offenen und nun widerrufenen Vorstrafe zu bezahlen. Dem Dornbirner Opfer hat der Arbeitslose als Teilschmerzengeld 1000 Euro zukommen zu lassen und dem Tiroler Opfer 300 Euro.

Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Der von Edgar Düngler verteidigte Untersuchungshäftling akzeptierte die Entscheidung. Staatsanwalt Simon Mathis gab kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen fügte der mit 3,0 Promille alkoholisierte Angeklagte am 18. März in einem Dornbirner Obdachlosenheim einem mit 3,3 Promille betrunkenen Landsmann aus Somalia mit einem Stanleymesser 33 Verletzungen zu: 25 Stichwunden und acht Schnittwunden. Eine Wunde am Hals des 25-Jährigen war mit Lebensgefahr verbunden.

Strafminderung wegen Alkohol

Weil der 26-jährige Somalier dem Urteil zufolge im Vollrausch zurechnungsunfähig war, wurde er nicht wegen versuchten Mordes verurteilt. Für (versuchten) Mord hätte die Strafdrohung 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft betragen.

Mit 2,9 Promille Alkohol im Blut befand sich der Angeklagte nach Ansicht des Richters in einem Vollrausch, als er am 31. Jänner in einer Tiroler Notschlafstelle einen 21-jährigen Somalier mit einem Schlag mit einer Glasflasche gegen die Schläfe schwer verletzte. Wäre er zurechnungsfähig gewesen, wäre der Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis erfolgt.

Bei der Strafbemessung musste der Richter die Verurteilung des Angeklagten vom 16. September am Bezirksgericht Innsbruck zu zwei Monaten Gefängnis wegen Körperverletzung und versuchter Körperverletzung berücksichtigen. Theoretisch hätte schon schon damals auch über die nunmehrigen Anklagevorwürfe entschieden werden können.

Selbstverletzung

„Gott sei Danke habe ich überlebt“, sagte der 25-jährige Somalier als Zeuge vor Gericht, der in Dornbirn Opfer der Messerattacke wurde. Der Angeklagte behauptete, sein Landsmann habe sich mit dem kleinen Messer die vielen Verletzungen selbst zugefügt. Nur einen Stich gab der Angeklagte zu.