Politik

Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

01.07.2024 • 13:31 Uhr
Politiker Stephan Protschka AfD auf dem 15. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland in der Grugahalle. Essen, 30.06.2024 NRW Deutschland *** Politician Stephan Protschka AfD at the 15 Federal Party Conference of the Alternative for Germany in the Grugahalle Essen, 30 06 2024 NRW Germany Copyright: xChristophxHardtx
AfD-Politiker Stephan Protschka(C) IMAGO/Christoph Hardt

Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz jedoch Tausende von Seiten – darunter Chatprotokolle und Redeauszüge – zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen sollen.

Die Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München rechtens. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht zurück.

AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte bereits zu Beginn der Verhandlung gesagt, er erwarte sich keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht und angekündigt, die Partei wolle im Falle einer Abweisung weitere Instanzen anrufen.

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bisher jedoch nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet.

Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz jedoch Tausende von Seiten – darunter etwa Chatprotokolle und Redeauszüge – zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und damit eine Beobachtung rechtfertigen sollen. Das Spektrum reicht von ausländer- und muslimfeindlichen Äußerungen bis hin zu demokratiefeindlichen Einlassungen von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei.

Die AfD-Seite versuchte, die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen, mit denen die Partei als Ganzes nichts zu tun habe. Die Partei sei als Organisation den Verfehlungen nachgegangen, habe Parteimitglieder zum Teil ausgeschlossen oder gerügt.