Beschluss: Gemeinde Altach bekämpft Millionenforderung vom Zoll auf dem Rechtsweg

Nach der nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wird Einspruch gegen die Abgabenforderung des Zolls in Höhe von 2,47 Millionen Euro erhoben.
Nach den Dissonanzen der letzten Tage herrscht zumindest wieder ein Stück weit Einigkeit in der Altacher Gemeindepolitik: In der nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstagabend wurde einstimmig beschlossen, dass gegen die Bescheide des Zolls sämtliche zur Verfügung stehende Rechtsmittel ausgeschöpft sowie ein Aussetzungsantrag eingebracht werden. So will die Gemeinde die Zahlung der geforderten 2,47 Millionen Euro – das entspricht rund zehn Prozent des gesamten Gemeindebudgets – auf dem Rechtsweg abwenden. “Bis zu einer abschließenden rechtlichen Klärung gilt, dass die in den Bescheiden vertretene Auffassung des Zollamtes von der Gemeinde nicht geteilt wird”, heißt es in der zugehörigen Aussendung.
Gemeindevertretung informiert
Wie berichtet, hatten Bürgerliste Altach+Grüne (BLA.G), Üsr Altach, FPÖ und SPÖ in einer Pressekonferenz Bürgermeister Markus Giesinger (ÖVP) für mangelnde Transparenz in der Aufklärung über die Forderung eines Altlastenbeitrags des Zolls, die in Zusammenhang mit der Wiederverfüllung der Fläche für den örtlichen Kiesabbau steht, vorgeworfen. In der angesprochenen Sitzung informierte der Gemeindechef nun umfassend über den Sachverhalt. Die Altlastenbeiträge betreffen die Jahre 2015 bis 2022, das Zollamt hatte die Sache zwischen Dezember 2024 und August 2026 geprüft. Knackpunkt ist die Kleinmengenregelung. Das Ergebnis sind drei Bescheide mit einer Gesamtvorschreibung von 2.474.823,56 Euro inklusive Säumniszuschläge, die der Gemeinde vorliegen. Dass er – wie von den vier Fraktionen kritisiert – keine öffentliche Sitzung dazu einberufen hat, begründete Giesinger bereits Anfang Woche mit Geheimhaltungsgründen nach dem Gemeindegesetz. Einen erneuten Antrag auf öffentliche Behandlung des Themas gab es nicht.

Laut Aussendung der Gemeinde seien in der Sitzung am Dienstagabend auch “einzelne, teilweise unrichtig kolportierte Darstellungen richtiggestellt” worden. So sei bei der Wiederverfüllung kein Material eingebracht worden, das den Bescheidauflagen widersprochen habe. Die in den Zoll-Bescheiden aufgeworfenen Fragen betreffen demnach “unterschiedliche rechtliche Beurteilungen zur erforderlichen Nachweisführung und zur Anwendung der maßgeblichen Regelungen.” Aus Sicht der Gemeinde habe es zu keinem Zeitpunkt ein bewusstes oder vorsätzliches Fehlverhalten gegeben. “Wir nehmen die Bescheide und die damit verbundene finanzielle Dimension sehr ernst. Regelmäßige Überprüfungen haben wiederholt einen konsensgemäßen Betrieb bestätigt”, erklärt Bürgermeister Giesinger. Zuvor hatten BLA.G, Üsr Altach, FPÖ und SPÖ diesen konsensgemäßen Betrieb infrage gestellt.
Vizebürgermeister: “Müssen an einem Strang ziehen”
Vizebürgermeister Herbert Sohm (Üsr Altach) betont gegenüber der NEUE: “Dinge, die in die Öffentlichkeit gehören, müssen an die Bevölkerung herangetragen werden. Wo es um das Steuergeld der Bevölkerung geht, ist Transparenz nötig. Wir müssen jetzt alle an einem Strang ziehen, um den Schaden abzuwenden, auch wenn es nicht einfach ist.”

Man wäre sich in vielem früher einig gewesen, wenn vorab alle Parteien informiert worden wären, erklärt Sohm weiter. Er sieht in der Gegendarstellung der Gemeinde zum konsensmäßigen Betrieb beim Kiesabbau einen “Seitenhieb” des Bürgermeisters: “Genau das, was man im Sinne einer guten Zusammenarbeit nicht tun sollte.” Die Erfolgsaussichten für die Gemeinde bei der rechtlichen Bekämpfung der Abgabenforderung schätzt der Vizebürgermeister bei “50-50”.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)