Dopingurteil gegen Baldauf aufgehoben

Oberster Gerichtshof sieht Fehler bei Verurteilung des Langläufers wegen Sportbetrugs in zwei Anklagepunkten.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Dopingurteil wegen Sportbetrugs gegen den ehemaligen WM-Langläufer Dominik Baldauf von Amts wegen teilweise aufgehoben. Zu zwei von zehn Anklagepunkten muss nun am Landesgericht Innsbruck noch einmal in einem neuen Schöffenprozess verhandelt werden.
Die Wiener Höchstrichter erblickten Rechtsfehler bei zwei angeklagten Auslandstaten mit geringen Betrugsschäden. Demnach fehlt es im ersten Innsbrucker Urteil vom 14. Jänner 2020 an Feststellungen dazu, ob die Dopingbetrügereien auch in Finnland und Deutschland strafbar gewesen wären. Nur wenn dem so wäre, dürften die im Ausland begangenen Taten in Österreich geahndet werden. Zumal Österreich, so der OGH, sich nicht dazu verpflichtet habe, im Ausland verübten Dopingbetrug zu verfolgen.
Ungültig
Im ersten Rechtsgang hatten die Tiroler Richter angenommen, dass der gedopte Langläufer 2017 den Veranstaltern der Nordischen Ski-WM im finnischen Falun 648 Euro an Nächtigungskosten betrügerisch herausgelockt hat und 2018 den Veranstaltern des Langlauf-Weltcups in Dresden das Preisgeld von 225 Euro. Die erstinstanzlichen Schuldsprüche in den anderen acht Anklagepunkten hat der OGH aber bestätigt. Dabei geht es um einen Betrugsschaden von mehr als 25.000 Euro. Damit ist die Verurteilung wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs rechtskräftig. Dafür beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Im Jänner 2020 wurde über den angeklagten Sulzberger in Innsbruck eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von fünf Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 480 Euro verhängt. Wegen der Teilaufhebung des Schuldspruchs hat der Oberste Gerichtshof die Sanktion für ungültig erklärt. Im zweiten Innsbrucker Schöffenprozess wird die Strafe neu festzulegen sein. Allerdings fallen die beiden neu zu beurteilenden Anklagepunkte von der Schadenshöhe her nicht ins Gewicht.
Viele Geschädigte
Der Vorarlberger Langläufer hat nach den gerichtlichen Feststellungen Doping mit Wachstumshormonen und Eigenblut betrieben und so neben Rennveranstaltern, einem Sponsor und dem ÖSV auch das Land Vorarlberg betrogen. Demnach hat der 28-jährige Spitzensportler, so die dazu rechtskräftigen Schuldsprüche, 2017 und 2018 in drei Teilbeträgen von der Sportabteilung der Landesregierung insgesamt 8000 Euro an Förderungen zu Unrecht kassiert.