Über was für Geld spricht da FCD-Boss Domig?

Der Protest des FC Dornbirn gegen die Verweigerung der Zulassung für die 2. Liga wurde abgelehnt, nun will man das ständig neutrale Schiedsgericht anrufen. Eine Aussage von FCD-Obmann Hubert Domig wirft Fragen auf.
Aus und zumindest fast vorbei. Der FC Dornbirn muss Stand jetzt im Sommer den Gang in die Regionalliga antreten. Der Senat 5 der Bundesliga lehnte gestern offiziell den eingebrachten FCD-Protest gegen die Verweigerung der Zweitliga-Zulassung ab. Den Rothosen bleibt noch der Gang vor das ständige neutrale Schiedsgericht, aber das kann nur angerufen werden, wenn Verfahrensfehler geltend gemacht werden können. Neue Unterlagen dürfen nicht mehr nachgereicht werden.
Saunameister
Damit erreicht das öffentliche Possenspiel um den FC Dornbirn einen neuen Höhepunkt, das am 29. Jänner mit der Freistellung von Trainer Thomas Janeschitz, der Vorstellung von Roberto Pätzold als neuen Trainer und der Ankündigung eines Investor-Einstiegs begann. Damals holte FCD-Obmann Hubert Domig den Kärntner Franz Schwaiger in den Verein, der Sponsorenmillionen und einen prominenten Kooperationsverein versprach. Allein: Nichts davor war wahr, NEUE-Recherchen zeigten auf, dass es sich bei Schwaiger um einen Saunameister und somit einen Hilfsarbeiter ohne Fußball-Hintergrund handelte, der es mit seiner Investoren-Masche schon vor Jahren in Kärnten versucht hatte.
Während man bei mehreren Kärntner Amateurklubs die Versprechungen von Schwaiger ins Reich der Fabeln abtat, glaubte Domig dem vermeintlichen Heilsbringer. Medial gemunkelt wurde damals nach Domigs Ankündigungen über eine Kooperation mit dem deutschen Regionalligisten Würzburger Kickers, was Domig gegenüber der NEUE am 30. Jänner so kommentierte: „Im Vergleich zu dem Verein, um den es wirklich geht, sind die Würzburger Kickers ein Hühnerschiss. Es ist ein viel, viel größerer Verein.“ Stattdessen gab es weder Geld noch Kooperationsverein, Pätzold, dem alles suspekt war, trat nach drei Tagen wieder zurück, und auch Schwaiger nahm Reißaus.
Ungeachtet dessen blieben die Aussagen der Dornbirner optimistisch. So bezog FCD-Vizepräsident Andreas Genser Anfang Februar bei der „Krone“ Stellung zur NEUE-Berichterstattung vom 4. Februar. Die NEUE hatte damals berichtet, dass der FCD auch die Nachfrist für die Abgabe der Fortbestehungsprognose, die am 31. Jänner auslief, versäumt hätte. Was die NEUE im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen als weiteres starkes Indiz für mögliche große Finanzprobleme des Vereins wertete – und schon damals eine weitere Zweitliga-Zulassung der Dornbirner infrage stellte.

Alles richtig gemacht
Genser dagegen begründete seinerzeit die versäumte Frist für die Einreichung der Fortbestehungsprognose damit, dass Präsident Domig auf Urlaub gewesen sei und die Unterlagen nicht hätte unterzeichnen können. Was Genser nicht sagte: Domig war damals seit rund zwei Wochen wieder zurück aus Lanzarote, von wo aus, aber das nur am Rande, der FCD-Boss den vermeintlichen Jahrhundertdeal mit Schwaiger einfädelte. Sozusagen zwischen Badetuch, Hotelbar und Hotelzimmer. Bemerkenswert ist auch das offizielle FCD-Statement zur erstinstanzlichen Verweigerung der Zulassung, das wiederum Genser am 12. April schriftlich machte: „Wir haben eigentlich mit dieser heutigen Rückmeldung vom Senat 5 gerechnet, weil wir einen kleinen Teil noch detaillierter ausarbeiten müssen, dieser wird in der kommenden Woche dem Senat 5 vorgelegt, dann sind wir uns auch sicher, dass wir die Lizenz für 24/25 auch erhalten.“ Man habe dem Senat 5 beim Antrag auf Zulassung für die zweite Liga „bestens ausgearbeitete Unterlagen übergeben, die zuvor von unserem Rechtsanwalt wie auch Wirtschaftsprüfer überprüft wurden. Den noch besser zu definierenden Punkt werden wir in der kommenden Woche nachreichen.“
Nach NEUE-Informationen sollen die bei der Liga eingereichten Unterlagen „nicht wasserdicht“ gewesen sein, seitens der Liga hielt man die Unterlagen daher für unglaubwürdig. Wohl nicht zuletzt aufgrund der Ereignisse im Frühjahr rund um den Saunameister. Gegenüber dem ORF sagte Domig: „Es wurde Sponsorengeld nicht anerkannt, weil wir keine Verträge haben, wir haben mehrere Sponsoren, die zahlen einfach jährlich, obwohl wir keine Jahresverträge haben.“
Vertrag oder kein Vertrag
Es ist eine Aussage, die stutzig macht. Entweder man hat schriftliche Verträge und kann diese dem Zulassungs-Antrag oder dem Protestschreiben beilegen oder man hat keine Verträge. Domig behauptet da nichts anders, als dass Dornbirn Sponsorenvereinbarungen mit Zuwendern hat, ohne, dass diese schriftlich fixiert wurden. Solange Domig damit private Gönnerzahlungen meint, ist das rechtlich vertretbar – aber eben aufgrund der fehlenden schriftlichen Nachweisbarkeit können solche Zahlungen seitens der Bundesliga schlichtweg nicht für die Zulassung anerkennt werden. Denn behaupten, dass da noch Gelder überwiesen werden, kann ja jeder. Rechtlich sehr wohl relevant ist die Domig-Aussage allerdings, falls die Dornbirner in der Vergangenheit tatsächlich Sponsorengelder von Unternehmen bekommen hätten, ohne dass es einen Vertrag und eine Rechnung gab und man diese Gelder erneut einplant. Denn dann müsste man sich die Fragen stellen, wie das Unternehmen, also der Sponsor, diesen Werbeaufwand verbucht hätte – des Weiteren müsste man sich fragen, wie es dieser Geldeingang in die FCD-Buchhaltung geschafft hat.
Frage der Verbuchung
„Keine Buchung ohne Beleg“ ist der elementarste Grundsatz in der Buchhaltung überhaupt. Soll heißen: Zahlungen dürfen in der Buchhaltung nicht aufscheinen, wenn die Mittelverwendung respektive Mittelherkunft nicht nachweisbar ist. Was wiederum die Frage aufwirft, warum ein privater Gönner oder ein Unternehmer die Zahlungen nicht schriftlich fixieren will. Bei einem privaten Gönner kann das den Grund haben, dass der Gönner seine Unterstützung geheim halten will. Aber, und da dreht man sich im Kreis, dann ist dieser Gönner eben an keine Vereinbarung gebunden und kann zahlen oder nicht zahlen.
Leistet wiederum ein Unternehmen Zahlungen an der eigenen Buchhaltung vorbei, handelt es sich dabei nahezu sicher um eine Schwarzgeld-Zahlung. Das bestätigt auch eine erste Rechtsauskunft, die der NEUE gestern gegeben wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Was auch stutzig macht: Selbst jetzt, da Dornbirns Zweitliga-Zulassung auf dem Spiel stand und steht, konnte der FC Dornbirn diese besagten Gönner oder Sponsoren zu keiner schriftlichen Fixierung bewegen. Wenn der FC Dornbirn diese Zahlungen vertraglich belegen hätte können, hätte die Liga diese Gelder als Klubeinnahmen anerkennen müssen. Und dann hätte der Senat 5 dem FC Dornbirn die Zulassung wohl erteilt. Die NEUE hätte diese Fragen sehr gerne mit Hubert Domig geklärt, doch der FCD-Obmann war für die NEUE nicht erreichbar.
Gegenüber dem ORF sagte Domig: „Wir werden in die dritte Instanz gehen und alles erklären. Denn wir haben alles richtig gemacht.“ Zudem hat Domig anscheinend einen neuen Investor bei der Hand, der die anvisierten Zahlungen bestätigt haben und auch seine finanziellen Mittel offengelegt haben soll. Der Liga sind diese Zusagen offensichtlich nicht konkret genug.

Aufholjagd
Sollte das ständige neutrale Schiedsgericht dem Einspruch der Dornbirner nicht stattgeben, müssten die Dornbirner endgültig den Gang in die Regionalliga antreten, womit dann wohl auch die Amtszeit von Hubert Domig beim FC Dornbirn enden würde. Im Hintergrund soll sich eine Gruppe ehemaliger FCD-Spieler bereit erklärt haben, die Vereinsführung im Falle eines Neuanfangs in der Regionalliga West zu übernehmen. Domig dagegen wollte und will diese Reamateurisierung unter allen Umständen verhindern und verpflichtete im Winter noch drei Brasilianer – zwei davon nach dem geplatzten Investorendeal.
Sportlich zahlte sich das Aufrüsten aus: Die Dornbirner sind seit sechs Ligaspielen ungeschlagen, holten 16 von 18 Punkten. Dadurch sind die Rothosen in der Tabelle nur mehr drei Zähler von einem Nichtabstiegsplatz entfernt. Aber ohne Zulassung für die kommende Saison wäre das ein Muster ohne Wert. Die Entscheidung fällt bis spätestens Ende Mai.