Vorarlberg

Zechpreller blieb Hotels 7500 Euro schuldig

28.11.2023 • 13:53 Uhr
Der Angeklagte wurde zu einer nicht zu verbüßenden Haftstrafe verurteilt. <span class="copyright">hartinger</span>
Der Angeklagte wurde zu einer nicht zu verbüßenden Haftstrafe verurteilt. hartinger

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für einschlägig vorbestraften Deutschen wegen Einmietbetrugs.

Wegen des Vergehens des schweren Betrugs wurde der mit drei einschlägigen deutschen Vorstrafen belas­tete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Schadenersatz hat der ehemalige Hotelgast zwei Hotels aus Lochau und Bregenz insgesamt rund 7500 Euro zu bezahlen.

Das milde Urteil ist rechtskräftig, denn der von Michael Hofer verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold waren damit einverstanden. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet zehn Monaten Haft.

In Freiheit

Der arbeits- und obdachlose Deutsche, der am 11. November festgenommen und dann in U-Haft genommen wurde, wurde am Dienstag nach der Gerichtsverhandlung aus dem Feldkircher Gefängnis in die Freiheit entlassen. Wegen der Haftzeit wird die dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe noch verringert werden.

Der vor Gericht letztlich doch noch umfassend geständige 39-Jährige hat in einem Lochauer Hotel für den Zeitraum zwischen 12. Oktober und 3. November die Rechnung von 6017 Euro für Übernachtungen, Mahlzeiten, Massagen und Wäscheservice nicht bezahlt. Danach hat der Obdachlose in einem Bregenzer Hotel die Rechnung von 1538 Euro für den Zeitraum zwischen 3. und 11. November nicht beglichen.

Der Arbeitslose täuschte mit Mails und Kreditkartennummern vor, sein deutscher Arbeitgeber werde die Hotelrechnungen bezahlen. Der Angeklagte entschuldigte sich im Verhandlungssaal bei den Geschädigten und versprach Schadenersatzzahlungen. Mitten im nächsten Satz brach der Untersuchungshäftling ab. Daraufhin sagte Richter Thomas Hofer: „Ich habe schon befürchtet, sie wollten sagten, ,ich komme wieder‘“.