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Streit im Italienurlaub endet vor Strafgericht

HEUTE • 16:42 Uhr
Streit im Italienurlaub endet vor Strafgericht
Richterin Sabrina Tagwercher. Hartinger

Ein Mann aus dem Bezirk Dornbirn ist im gemeinsamen Urlaub gegenüber Freunden körperlich und psychisch übergriffig geworden. Heute musste er sich für seine Taten Landesgericht Feldkirch verantworten.

Die angeklagten Straftaten beging der Vorarlberger am 4. Mai in Italien. Opfer waren zwei seiner Freunde, mit denen er sich gemeinsam im Urlaub befand.
Angeklagt wurde der 43-Jährige wegen versuchter Körperverletzung, Sachbeschädigung, gefährlicher Drohung und Nötigung.
In der Verhandlung am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch war der Frühpensionist geständig. Demnach gerieten die Urlauber aus Vorarlberg in Italien in einer Bar in Streit, als sie alkoholisiert waren. Der 43-jährige Angeklagte schlug gegen die Motorhaube des Autos, mit dem sie die Urlaubsreise angetreten hatten. Der Kostenvoranschlag für die Reparatur der Delle beträgt 2500 Euro.
Eigentümerin des Autos ist die Frau des 58-jährigen Urlaubers. Der Angeklagte stieß den 58-Jährigen nach dem Vorfall mit dem Auto zu Boden. Der Gestoßene blieb unverletzt.

Drohungen

Danach drohte der Angeklagte aus dem Bezirk Dornbirn dem 58-Jährigen und einem anderen Freund damit, ihnen ins Gesicht zu schlagen.
Zuletzt nötigte der Angeklagte seine Freunde dazu, mit dem Auto ohne ihn weiterzufahren. Ansonsten werde er sie schlagen und die Pkw-Scheibe einschlagen, drohte der 43-Jährige. Seine Freunde traten nach dem Urlaub die Heimreise mit dem Auto ohne den Angeklagten an. Der 43-Jährige sagte vor Gericht, er habe mit dem Zug heimfahren müssen.

Entschuldigung im Gerichtssaal

Richterin Sabrina Tagwercher gewährte dem unbescholtenen und geständigen Angeklagten mit Zustimmung von Staatsanwalt Philipp Höfle eine Diversion mit einem Tatausgleich in der Verhandlung. Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei seinen ehemaligen Freunden für sein Fehlverhalten. Daraufhin stellte die Richterin das Strafverfahren ein. Damit blieb dem 43-Jährigen eine Vorstrafe erspart. Er muss allerdings noch den Schaden am Auto bezahlen. Zuvor ist noch abzuklären, ob der Schaden versichert ist oder nicht.
Eine Gerichtsverhandlung wäre dem Angeklagten erspart geblieben, wenn er das Angebot der Staatsanwaltschaft Feldkirch angenommen hätte. Die Strafverfolgungsbehörde bot dem Beschuldigten die Einstellung des Strafverfahrens mit einer zweijährigen Probezeit vor. Freilich hätte der 43-Jährige dafür den Schaden am Auto wiedergutmachen müssen.
Die Richterin sagte, der nächste Urlaub werde hoffentlich konfliktfrei verlaufen. Es werde keinen gemeinsamen Urlaub mehr mit dem Angeklagten geben, merkte dazu der 58-jährige Zeuge an.